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70. Käpt'n Blaubär's Cachegeschichten Event Cache

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Hidden : Tuesday, November 2, 2021
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

02 November 2021, 19:00 - 21:00

WARTELISTE IST ERREICHT, BITTE BEACHTEN

 

 

Anmerkung 15.10.2021:

Ab dem 14.10.2021 gilt in Erfurt die neue Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 der Stadt Erfurt, welche bis einschließlich 28.10.2021 wirksam ist. Da aktuell niemand wissen kann, was ab dem 29.10.2021 für Regeln im Zusammenhang mit COVID gelten, verweise ich bereits jetzt auf diese. Weiterhin habe ich sie auch am Ende des Listings hinterlegt. Damit niemand lange suchen muss, habe ich hier auch noch die aktuelle Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) verlinkt.

70. Käpt´n Blaubärs Cachegeschichten

“Nichts entwickelt die Intelligenz wie das Reisen.” – Emile Zola

Aufgrund der aktuell doch sehr dynamischen Lage rund um den Coronavirus, habe ich mich dazu entschlossen eine Obergrenze für die Teilnehmer für dieses Event von 30 Cachern zu bestimmen. Aus diesem Grund habe ich eine Liste erstellt, damit jeder sehen kann, wie viele Plätze noch zur Verfügung stehen. Ich bitte alle die angemeldet sind und doch nicht kommen können, zeitnah eine Note zu schreiben, damit auch noch andere nachrücken können. Weiterhin bitte ich alle die täglichen Zahlen und Meldungen rund um den Virus zu beachten.

Zwar freue ich mich zu normalen Zeiten auch sehr über unangemeldete Gäste, aber ich möchte dieses Mal wirklich jeden bitten, der nicht auf der Liste steht, auch nicht zu kommen und von spontan Besuchen Abstand zu nehmen.

Für euer Verständnis bedanke ich mich bereits jetzt.

 

Reisen und deren Planung ist schon immer ein wichtiger Bestandteil des Geocaching. Und nun ist es wieder soweit. Wir wollen uns mit euch am

02.11.2021 ab 19:00 Uhr

in der Gaststätte "Übersee" 1. Etage treffen und die eine oder andere Reiseempfehlung zu interessanten Geocaches weitergeben.

Eingeladen sind wie immer alle Newbies, Eingeweihte, Muggels, alte Hasen, etc. aus Erfurt und den angrenzenden Ländereien!

Freut euch mit uns auf einen gemeinsamen Abend in Kreise Interessierter, der von euren Erzählungen, Erfahrungen, Fragen und Geschichten lebt.

Einfacher und schneller kann man wohl kaum an spannende News kommen und schon längst überfällige Fragen beantwortet bekommen.

Das Logbuch wird bis mindestens 21:00 Uhr ausliegen.

Ich freue mich auf einen tollen Abend mit euch!


Bis dahin wünschen wir euch eine schöne Zeit und spannende Abenteuer.

 Grüße Frank

Für alle Teilnehmer die 2021 einmal beim Blaubären zu Besuch waren, gibt es auch wieder einen Banner für das Profil.

An dieser Stelle Danke für das Erstellen an Andrea & René.

<p style="text-align: center;"><strong><span style="font-size: 13.5pt;"><a href="https://coord.info/GC9HB2K"><img style="width: 449px; height: 140px;" alt=""src="https://s3.amazonaws.com/gs-geo-images/f3ae6ad9-c473-45b9-b3a9-bbe8c7102f09.jpg"></a></span></strong></p>

Stand: 21.10.2021; 19:10 Uhr

Freie Plätze Cacher Name Anzahl
30 Fishauge 2
28 raubkatze 72 1
27 Opaundenkel 1
26 ja-fra 1
25 JaSi949 1
24 chris+betti 3
21 Tarnname WE 1
20 Mario_Steffi 2
18 ebatt 1
17 TeamZensationell 2
15 Leo.77 1
14 Raaschi 1
13 pinzizessin 1
12 Andrea & René 2
10 Thoelke76 2
8 Highwater 1
7 Joni_EF 1
6 TheChrisIAm 1
5 lunachod 2 1
4 heinzdorttir 2
2 Reapermen 2
0 WARTELISTE  
0 Yakmagier 1
-1 die2spurken 2
-3 Kahli88 1
-4 hasi2014 1
-5    

 

Hygienebedingungen:

1. Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Eventteilnehmern (sofern sie nicht aus demselben Haushalt kommen) ist einzuhalten.
 

2. Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.
Davon gehe ich natürlich aus und bitte um Rücksicht und Eigenverantwortung. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette einzuhalten sind.

3. Das Event kann auch noch kurzfristig abgesagt werden, falls die Pandemielage dies erforderlich macht.

4. Ich möchte hiermit noch darauf hinweisen, dass wir uns an die Regeln der des Lokales zu halten haben, die im Zusammenhang mit COVID 19 stehen.

 

Anmerkung 15.10.2021, Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 14.10.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt.
Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Allgemeinverfügung vom 14.10.2021

Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14.10.2021

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an.

Nach § 25 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur  Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend Thüringer Verordnung genannt) bleiben weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden abweichend von der vorgenannten Verordnung unberührt.

Damit werden für das gesamte Stadtgebiet folgenden Regelungen, die über die Anordnungen der Thüringer Verordnung hinausgehen, verfügt. Im Übrigen gilt die Thüringer Verordnung jeweils in der gültigen Fassung.

1. ergänzende Testpflichten zu § 13 der Thüringer Verordnung

Die in § 13 der Thüringer Verordnung geregelte Testpflicht wird auf folgende Bereiche erstreckt:

a) bei Inanspruchnahme von Gaststätten in geschlossenen Räumen.

Hiervon ausgenommen sind Bereiche für:

  • die Lieferung und die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke sowie
  • nicht öffentliche Betriebskantinen, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe oder aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsplätze zwingend erforderlich sind, und
  • Mensen für den nichtöffentlichen Betrieb.

b) zur Teilnahme an öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verordnung.

Die Testpflicht gilt auch für nichtöffentliche Veranstaltungen im Sinne von § 14 Abs. 3 der Thüringer Verordnung, sofern hierfür geschlossene Räumlichkeiten der Gastronomie, Veranstaltungsstätten und sonstige vergleichbare Einrichtungen genutzt werden.

c) für den Zugang zur Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen in Schwimmbädern, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen sowie in vergleichbaren Einrichtungen und Angeboten.

Vorgaben nach der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) in der jeweils gültigen Fassung und einer auf dieser Grundlage erlassenen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gehen dieser Allgemeinverfügung vor.

Für den organisierten Sportbetrieb im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSpVO ergeben sich die Maßnahmen unmittelbar aus Punkt 10.1. der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 30.09.2021 zum Vollzug der ThürSARS-CoV-2- KiJuSSpVO.

d) zur Inanspruchnahme entgeltlicher Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken. Hierbei ist ein Nachweis bei Anreise und wiederholend jeweils spätestens nach Ablauf von 72 Stunden während des Aufenthalts zu erbringen.

Für die Anforderungen an das vorzulegende negative Testergebnis sowie für die Ausnahmeregelung für geimpfte und genesene Personen und für Kinder und Schüler gelten die Vorgaben der Thüringer Verordnung entsprechend.

Der Veranstalter oder der Betreiber derjenigen Bereiche, auf die mit der vorliegenden Allgemeinverfügung die in § 13 der Thüringer Verordnung geregelte Testpflicht erstreckt wurde, kann den Zugang von Personen auch nach einem der Optionsmodelle nach § 2 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Verordnung beschränken. Es gelten § 11a Abs. 2 bis 7 der Thüringer Verordnung entsprechend.

2. Wirksamkeit

Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach ihrer Bekanntmachung wirksam und gilt bis einschließlich 28.10.2021.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der  Landeshauptstadt Erfurt, Gesundheitsamt, Juri -Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt einzulegen. Der Widerspruch kann auch mittels de-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse stadtverwaltung@erfurt.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt den Anforderungen an die Schriftform hingegen nicht.

Diese Anordnung ist sofort vollziehbar. Das heißt, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung). Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird. Beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 in 99425 Weimar kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs beantragt werden.

Hinweise

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Allgemeinverfügung im Volltext kann bei der Landeshauptstadt Erfurt, Gesundheitsamt nach telefonischer Absprache eingesehen werden.

Erfurt, den 14.10.2021

Landeshauptstadt Erfurt
gez. A. Bausewein
Andreas Bausewein (Siegel)
Oberbürgermeister

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