Zu den Corona-Maßnahmen:
- Es gilt die 3G-Regel: heißt: kommt geimpft, genesen oder getestet. Jeder sollte einen Nachweis mitführen. Es kann sein, dass der Wirt dies kontrolliert.
- Abstände: die Mindestabstände sind gefallen ab 1. Juli
- Höchstanzahl am Tisch: ab 1. Juli keine Einschränkungen mehr, innen wie außen
- Höchstteilnehmerzahl: ab 1. Juli keine Höchstteilnehmerzahl mehr bei Kleinveranstaltungen
- Kontaktdaten werden in der Gastronomie nur mehr ab 100 Teilnehmern erhoben
- FFP2-Masken oder Mund-Nasen-Schutz:
Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht in Innenräumen, wenn kein 3-G-Nachweis erforderlich ist. FFP2-Masken sind in vielen Bereichen wieder verpflichtend.
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen unter anderem in diesen Bereichen eine FFP2-Maske tragen:
- In Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Trafiken etc.)
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen
- Im gesamten Handel, in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven ist eine FFP2-Maske für ungeimpfte, nicht genesene Personen verpflichtend. Für geimpfte Personen reicht ein Mund-Nasen-Schutz, das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Ab 1. Oktober gilt hier für alle Personen die FFP2-Maske.
- In geschlossenen Räumen von Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen (zum Beispiel im Kino, Theater, Konzertsaal) muss eine Maske zusätzlich zum 3-G-Nachweis getragen werden. Für ungeimpfte, nicht genese Personen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Ab 1. Oktober gilt in geschlossenen Räumen von Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet), teilweise müssen Sie zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, darf die Maske kein Ausatemventil haben.
Für geimpfte Personen gilt:
- Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
- Nach der 2. Teilimpfung sind Sie für 360 Tage von der Testpflicht befreit. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt.
- Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung sind Sie für 270 Tage ab dem Tag der Impfung von der Testpflicht befreit.
Für genesene Personen gilt:
- Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
- Ein Nachweis über Antikörper ist 90 Tage ab dem Testzeitpunkt gültig.
- Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Tag der Impfung.
Bitte halten Sie für Kontrollen auch immer einen gültigen Lichtbildausweis bereit.
Ich denke, wir verwenden ALLE wieder die FFP2-Maske auf dem Weg zum Tisch, zum WC usw., also immer, wenn wir den Tisch verlassen und (wieder) auf ihn zusteuern.
Anmerkung: es können sich die Maßnahmen jederzeit verschärfen, wenn die Fallzahlen dramatisch steigen. In diesem Fall hört ihr das sicher in den Nachrichten bzw. in einem Announcement von mir.
Ich freue mich auf euch. Es besteht zu keiner Zeit Konsumationszwang. Der Owner ist auch anwesend. Es ist eine Geocaching-Veranstaltung mit Tradition.
Warnung: es besteht die Gefahr, dass wir die ganze Zeit über Geocaching quatschen, TBs und Geocoins bewundern und discovern, diese Dinger sogar mitnehmen usw.
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