Ihr Lieben!
So lange es die sommerlichen Temperaturen zulassen, möchte ich dieses kleine Treffen zu einem monatlichen Treffen nutzen.
Aus diesem Grund lade ich euch für eine Stunde zu den angegebenen Koordinaten ein.
In den §§ 19-22 (Teil 4 Sport und Freizeit) der am 22.06.2021 in Kraft getretenen SächsCoronaSchVO sind zulässige Angebote aus den Bereichen Sport und Freizeit unter Einhaltung der in den §§ 4-9 genannten Regelungen und Pflichten beschrieben. Teilnehmerbegrenzung gibt es auf Grund des aktuell sehr niedrigen Inzidenzwert nicht, trotzdem sind alle Teilnehmer angehalten, sich an die AHA Regeln zu halten.