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Parkscheibe Mystery Cache

Hidden : 3/8/2021
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
2 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


Da ich seit März 2021 quasi beruflich mit Parkscheiben zu tun habe, dachte ich mir, da könnte man auch nen kleinen Mystery draus machen.

Als Erstes mal etwas Wissenswertes über die Parkscheibe. 

 

Parkscheibe


Eine Parkscheibe dient im Straßenverkehr beim Parken von Fahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit.

Parkscheibe auf dem Armaturenbrett

Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden.

Zur Überwachung der Parkdauer bei kostenpflichtigen Parkplätzen kommen beispielsweise Parkuhren zum Einsatz.

Geschichte

Historische Parkscheibe in der Schweiz mit zwei Zeitanzeigen für Ankunft und Endzeit

Ein erstes parkscheibenartiges System wurde 1957 in Paris eingeführt, um das Dauerparken einzuschränken. Erdacht wurde es von dem Ingenieur Robert Thiebault und dem Polizeipräfekt Roger Genebrier.

Erstmals in Österreich wurde Kurzparken in Teilen des 1. Bezirks in Wien am 16. März 1959 eingeführt. Gleichzeitig damit wurde verordnet, dass Lenker von Kraftwagen eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen haben. Bei dieser Wiener Parkscheibe nahm sich die Stadt nicht die Systeme von Paris und Salzburg zum Vorbild, sondern wurde vom damaligen Wiener Baudirektor Aladar Pecht die auch nach ihm benannte Pechtscheibe entworfen: Zwei fest miteinander verbundene Zeiger, auf einem Zifferblatt montiert, markierten genau den Zeitraum einer Stunde. Mit dem einen Zeiger wurde die Ankunftszeit eingestellt, der zweite zeigte zwangsläufig das erlaubte Parkende an. Wegen der Ähnlichkeit mit einer Uhr war umgangssprachlich der Begriff Parkuhr weit verbreitet.

Als erste deutsche Stadt führte Kassel auf Initiative des damaligen Polizeipräsidenten und späteren Kasseler Bürgermeisters Heinz Hille die Parkscheibe im Jahr 1961 ein.

Am 31. Mai 1979 beschloss die Konferenz der Verkehrsminister der europäischen Gemeinschaft die Einführung einer einheitlichen Parkscheibenregelung. Diese sollte nur noch eine Zeitangabe enthalten. Die Beschaffenheit der entsprechenden Parkscheibe wurde in Deutschland im Verkehrsblatt 1981 S. 447 beschrieben. Das Design wurde anschließend in anderen Ländern übernommen. Auch die Regelungen zur "Blauen Zone" wurden in Frankreich ab 1998 und der Schweiz ab 2000 ersetzt – deren alte Parkscheiben durften noch bis 2003 in der Schweiz und 2007 in Frankreich benutzt werden.

Gesetzliche Regelungen

Deutschland

Zeichen 318: Parkscheibe

Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden

Zusatzzeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden

Die Parkflächen können ausgeschildert sein durch Zeichen 314 (Parkplatz) oder Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) und durch ein Zusatzzeichen, das die Benutzung einer Parkscheibe vorschreibt, oder durch Zeichen 290 und 292 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) bzw. 314.1 und 314.2 (Parkraumbewirtschaftungszone). Da der Zeitpunkt des Parkbeginns angezeigt wird, ist auch immer das Wort Ankunftszeit auf der Vorderseite der Parkscheibe zu lesen. Ein einzelnes Zusatzzeichen ohne das entsprechende Verkehrszeichen darüber ist nicht verbindlich (§ 39 Abs. 2 StVO).

Die Zeit wird manuell eingestellt, indem die Scheibe gedreht wird, bis der Strich mit der entsprechenden Angabe unter dem weißen Dreieck (Pfeil) die der tatsächlichen Ankunft folgende halbe Stunde zeigt. Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden (§ 13 StVO). Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet.

Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00:00 Uhr und 11:29:59 Uhr muss der Pfeil auf der Parkscheibe zwingend auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:30 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Bei Ankunft zwischen 11:30:00 Uhr und 11:59:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen.

Die Parkscheibe gilt in Deutschland als Verkehrszeichen. Ihr Sinnbild ist 1971 mit Einführung der damaligen Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 16. November 1970 als Zeichen 291 erstmals gesetzlich festgeschrieben worden. Ihre aktuelle Form und Beschaffenheit definierte die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981. Die äußeren Abmessungen sind danach 150 mm hoch und 110 mm breit. Die Parkscheibe muss gut sichtbar ins Kraftfahrzeug gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann. Seit 2013, beziehungsweise offiziell mit dem Verkehrszeichenkatalog 2017 wird die Parkscheibe als Verkehrszeichen 318 geführt.

Als Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung müssen Parkscheiben in Deutschland den im Verkehrsblatt festgelegten Standards entsprechen und haben daher die 1981 festgelegte gesetzliche Mindestgröße einzuhalten. Im Einvernehmen mit der Gesetzeslage entschied daher das Brandenburgische Oberlandesgericht gegen einen deutschen Autofahrer, der eine um ein Vielfaches kleinere italienische Parkscheibe (40 mm × 60 mm) in Deutschland verwendete und damit eine Ordnungswidrigkeit beging. Als Verkehrszeichen muss außerdem die Farbgebung sowie die vorgeschriebene Schriftart für Parkscheiben eingehalten werden. Bei der Nutzung abweichender Modelle kann ein Bußgeld verhängt werden. Dazu wurde bereits 1971 im Verkehrsblatt festgelegt: „Verkehrszeichen, die den Bildern der Anlage zur StVO nicht nur in Kleinigkeiten nicht entsprechen (sog. Phantasiezeichen), sind regelmäßig nichtig ...“

In einzelnen, besonderen Fällen kann die Parkscheibe auch anstelle eines kostenpflichtigen Parkscheines verwendet werden. So sieht §13 Abs. 3 der StVO vor, dass im Falle z. B. eines defekten Parkscheinautomatens eine Parkscheibe zu verwenden ist. In diesem Fall ist die Parkzeit auf die maximale Parkdauer begrenzt, bis zu der man einen Parkschein hätte kaufen können. Weiterhin ist in einigen deutschen Städten wie z. B. in Hamburg oder Stuttgart den Fahrern von gekennzeichneten Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen) gestattet, in einem parkscheinpflichtigen Bereich lediglich die Parkscheibe auszulegen und somit bis zum Erreichen der Höchstparkzeit kostenfrei zu parken. Rechtliche Basis dieser Regelungen ist § 3 des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Verbindung mit dem jeweiligen Erlass der Kommunalverwaltung.

Digitale Parkscheibe

Elektronische Parkscheibe

Seit 2005 hat der Gesetzgeber in Deutschland auch elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung erlaubt. Diese Gesetzesänderung ermöglichte vor allem das Handy-Parken, ermöglicht jedoch auch andere Varianten. Seitdem darf eine elektronische Parkscheibe verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Uhr entsprechend stehen bleibt.

Die Anforderungen an die digitale Parkscheibe weichen von den herkömmlichen Maßen einer manuellen Parkscheibe ab. Die derzeit gültigen Anforderungen an eine elektronische Parkscheibe wurden am 30. November 2013 im amtlichen Teil des Verkehrsblattes, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht und traten am 1. Dezember 2013 in Kraft. In Deutschland müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

• Typengenehmigung muss erteilt sein,

• nach dem Abstellen des Fahrzeugs (Abstellen des Fahrzeugmotors oder Erkennung per Bewegungssensoren und GPS) muss sie sich selbsttätig auf die nächste halbe Stunde stellen

• nach Aktivierung darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein (ausdrücklich ausgeschlossen ist auch die Verstellung nach Aktivierung des Motors durch eine Fernbedienung)

• auf der Vorderseite trägt sie eine Abbildung des Verkehrszeichens 314,

• über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“,

• im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm und

• sie muss von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein.

 

Um nun den Cache zu finden, ist etwas Internetrecherche nötig. 

ABCDEF = Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe richtig eingestellt zu haben (unter 30 Minuten) 

GHIJKL = Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben (unter 30 Minuten) 

MNOPQR = Sie überschritten bei Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer (unter 30 Minuten)

 

Der Cache ist dann bei:

 

N54° (J+K)(A+R).(L+B)(C+D-H)(I+G)

E009° (E+N)(P+K).(Q-O)(F+J)(P+C)

 

Die Lösung kann hier überprüft werden. 

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