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Der Schrankenwärter passt auf! Event Cache

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findling24245w: Event erfolgreich beendet 🥰

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Hidden : Sunday, July 19, 2020
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

19 July 2020, 19:00 - 20:30

Mit Abstand gemeinsam: Corona hält uns nicht auf, aber WIR können es aufhalten.

Wir freuen uns alle, dass wir wieder einigermaßen vernünftig unsere freie Zeit, unseren Urlaub und unsere Ferien mit dem Hobby GC verbinden können. Und endlich können wir Cacher uns mal wieder -mit Abstand und Vernunft- treffen.

Nun hoffen wir auf gutes Wetter und freuen uns über viele Teilnehmer, die sich (entsprechend der gültigen Hygieneregeln) nacheinander ins Logbuch eintragen werden.

Wir treffen uns am 19.07.2020 ab 19:07 Uhr bis maximal 20:20 Uhr.

Bis dann....

Hier noch ein wichtiger Hinweis, der wegen der aktuellen Lage nicht fehlen darf: 

Auszug aus der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft ab 29. Juni 2020)

§ 6 Versammlungen

(1) Öffentliche .....Versammlungen sind unbeschadet der Vorschriften des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH) vom 18. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 135), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), nur zulässig, sofern eine Teilnehmerzahl von 250 Personen außerhalb geschlossener Räume.....nicht überschritten wird und die Einhaltung des Abstandsgebots gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 gewährleistet ist.

(2) Wer eine öffentliche....Versammlung veranstalten will, hat ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen. Satz 1 gilt nicht für Spontanversammlungen nach § 11 Absatz 6 VersFG SH. Die Versammlungsleitung hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. 

Auch wenn es sich um eine Spontanversammlung nach § 11 Absatz 6 VersFG SH handelt, so sind die an diesem Tage gültigen Hygieneregeln dringend einzuhalten!  Das Tragen der Mund-Nase-Maske ist Verpflichtung und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Additional Hints (No hints available.)