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Türchen 16 - Weihnachtliche Regeln für Geocacher Wherigo Cache

This cache has been archived.

MA210: Vielen Dank für die schönen Logs und FPs

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Hidden : 11/3/2015
Difficulty:
2.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   regular (regular)

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Geocache Description:

Keinesfalls nachts oder während der Dämmerung



Heidenheimer Adventskalender


Damit Ihr am Weihnachtsabend nicht unangenehm auffallt, haben wir Euch in diesem kleinen wherigo die Regeln nochmal verdeutlicht.

Also macht Euch auf den Weg und findet die Verhaltensregeln für Weihnachten. Ab und zu müsst ihr etwas aus eurem vollen Rucksack ablegen, oder einfach nur eine Frage beantworten.

Achtung bei der Eingabe mit dem Smartphone hinter dem gesuchten Wort KEIN Leerzeichen eingeben.


Hier kommt ihr zur Cartridge:

Türchen 16 - Weihnachtliche Regeln für Geocacher

Achtung: Du wirst auf eine andere Seite geleitet, die weitere Informationen enthält, um den Geocache zu finden. Als Geocache-Besitzer versichern wir, dass diese Datei sicher ist. Sie wurde weder von Groundspeak, noch von einer Reviewerin/einem Reviewer auf schädlichen Inhalt überprüft. Du lädst diese Datei auf Dein eigenes Risiko herunter.

Wenn ihr die Regeln kennt, und da ihr das Finale gefunden habt gehn wir davon aus, dürft ihr euer Profil mit diesem Banner schmücken.



Kopiert dazu einfach folgenden Code in euer Profil:
<p align="center"><a href="http://coord.info/GC668H1"><img src="http://img.geocaching.com/cache/large/10bef2db-6534-4cca-9ccf-6df5f13f6613.jpg" alt="Türchen 16 - Weihnachtliche Regeln für Geocacher" border="0" width="400" height="100" /></a>

Der Cache liegt in einem Waldgebiet, daher ist das Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) zu beachten!

Das Betreten des Waldes ist (auf eigene Gefahr) durch den § 37 LWaldG zum Zweck der Erholung für Jedermann gestattet, sofern die per Gesetz gesperrten Bereiche (während Holzeinschlag, Naturverjüngungen, Forstkulturen, Pflanzgärten, forst- und jagdbetriebliche Einrichtungen oder aus naturschutzgründen gesperrte Flächen) nicht betreten werden. Darüber hinaus haben sich Besucher so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und seine Bewirtschaftung nicht gestört, der Wald nicht verunreinigt, gefährdet ober beschädigt und die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird. § 41-Waldgefährdung durch Feuer: In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.

Ausserdem sollten die Caches in den Waldgebieten nicht in der Dämmerung oder in der Nacht besucht werden, da dadurch die Wildtiere unnötig aufgeschreckt werden.


Additional Hints (No hints available.)