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Abteilung: Verfassungsschutz Traditional Geocache

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Madison89: Schaffe es leider nicht mehr diesen hier zu warten. Daher wandert er in Archiv.

Auch weil der Verfassungsschutz umgezogen ist.

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Hidden : 7/19/2014
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

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Geocache Description:

Abteilung: Verfassungsschutz


Im Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, gibt es die hier ansässige Abteilung: Verfassungschutz


Mit diesem Cache und der nachfolgenem Beschreibung möchte ich euch den gegenüber gelegenen Verfassungsschutz des Land Sachsen-Anhalt vorstellen.

Der Begriff Verfassungsschutz ist in Deutschland ein Oberbegriff für den materiellen (normativen) Verfassungsschutz sowie die administrativen (behördlichen) Inlandsnachrichtendienste. Er soll als politisches Instrument der „Streitbaren Demokratie“ dienen. Ebenso wird der Begriff in Österreich im administrativem Sinne verwendet. Sammel- und Überbegriff, wie etwa in der Schweiz, ist der Staatsschutz.

Materieller Verfassungsschutz: Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung

Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Zur Legaldefinition der freiheitlich demokratischen Grundordnung siehe insbesondere § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG).
 

Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren

    das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (nachrichtendienstlich),
    die 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) (nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz) der Bundesländer sowie
    andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen (z. B. durch ein Vereinsverbot des Bundesministers des Innern bzw. des jeweiligen Landesinnenministers oder durch ein Parteiverbot des Bundesverfassungsgerichtes).

Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

Gemäß § 3 i.V.m. § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes besteht die Aufgabe der Verfassungsbehörden in der Aufklärung von und über Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Verfassungsschutzämter leisten in der Regel die Vorarbeit in Form von Informationsbeschaffung und Informationssammlung für ein sich daraufhin anschließendes Vereins- und Parteienverbot, welches beim Innenministerium bzw. beim Verfassungsgericht beantragt und ausgesprochen werden kann. Es sind dies:

Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes (§ 4 Absatz 1 Buchstabe a) BVerSchG)

Im Sinne dieses Gesetzes sind Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen;

Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (§ 4 Absatz 1 Buchstabe b) BVerSchG)

Im Sinne dieses Gesetzes sind Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;

Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 4 Absatz 1 Buchstabe c) BVerSchG)

Im Sinne dieses Gesetzes sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 2 BVerfSchG zählen:

    a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
    b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
    c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
    d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
    e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
    f) der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
    g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.


Quelle: Wikipedia
Weitere Infos: http://www.mi.sachsen-anhalt.de/sicherheit-und-ordnung/verfassungsschutz/

Alles was ihr zum Cache wissen müsst ist angegeben, bitte versteck den Cache wie ihr ihn gefunden habt und achtet auf die Anwohner!
ACHTUNG: Lauft bitte nicht über den Efeu (gefährdete Pflanzenart)!


FTF: Amundsen17, Shoppingirl86 & Begleitung
STF: Specht 53 & Specht 54
TTF: Tinydel



Additional Hints (Decrypt)

zntargb

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)