Treffpunkt: S-Bahnhof Zehlendorf am 26. Juli 2014 um 10 Uhr
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Abfahrt von |
über |
um |
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Köpenick |
Ostkreuz
Schöneberg |
8:57 |
Spandau |
Westkreuz
Nikolassee |
9:18 |
Adlershof |
Schöneberg |
9:19 |
Ostkreuz |
Schöneberg |
9:21 |
Pankow |
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9:22 |
Westkreuz |
Nikolassee |
9:39 |
Südkreuz |
Schöneberg |
9:43 |
In der Umgebung besteht auch Gelegenheit für ein zweites Frühstück. Insbesondere breitet sich nebenan ein reichhaltiges Obstangebot aus.
Das Event-Logbuch kann in der Zeit von 10 bis 11 Uhr signiert werden.
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Nach dem offiziellen Teil starten wir zu einer sommerlichen Radtour durch das südliche Berliner Umland. Die Fahrtroute wird uns von Zehlendorf über Kleinmachnow, Stahnsdorf und Großbeeren nach Blankenfelde führen, mit kleineren und größeren Entdeckungen.
Optional kann die Tour bis Lichtenrade oder Rudow verlängert werden.
Länge: je nach Zielbahnhof 30, 35 oder 42 km / Dauer: 4 bis 6 Stunden
Nachdem sich jeder noch mit allem nötigen versorgt hat, wollen wir schließlich um 11:00 Uhr losfahren.
Anfangs fahren wir ein paar Kilometer auf Waldwegen, aber danach ist fast alles durchgehend asphaltiert.
Was der Radler unterwegs braucht, muss er selber wissen und mitbringen. Spezial-ECA ist nicht nötig.
Zur allgemeinen Erleichterung gibt es unterwegs mindestens drei strategisch platzierte, öffentliche WCs. |
Wer auch an der sommerlichen Radtour teilnehmen möchte, sendet mir bitte außer dem "Will Attend" noch eine persönliche Mail (mit Mailadresse), um genauere Informationen zum Streckenverlauf zu bekommen.
AUS JURISTUSCHEN GRÜNDEN BESCHRÄNKT SICH DAS EVENT NUR AUF DAS TREFFEN!
Für eine anschließende Ausfahrt gibt es daher absolut gar keinen Organisator. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt auf eigene Gefahr und nur aus eigenem Antrieb. Erfahrung und Fitness für eine Radtour von bis zu 50 km sollten vorhanden sein. Gruppen dürfen sich nur zufällig bilden und nicht vorher abgesprochen werden, da z.B. Stern- und Orientierungsfahrten bei der Verkehrsbehörde angemeldet und genehmigt werden müssen. Außerdem ist es laut Straßenverkehrsordnung verboten, nebeneinander zu fahren.