Mord an der Witthohstraße: Der Italienermord 1861
Die Witthohstraße ist ein uralter Verkehrsweg, der wohl schon vor der Zeitenwende begangen worden ist. Es ist eine uralte Straße vom Herzen Württembergs nach Schaffhausen, jedoch keine Römerstraße. Der Weg über den Witthoh wurde schon benützt, bevor die Römer zu uns ins Land kamen. Goethe ist über sie gezogen, als er 1797 über die Schweiz nach Italien reiste.
Und auch schreckliche Taten geschahen auf ihr. Im Jahr 1861 geschah hier beim sog. „Italienerplatz“ mit der Schutzhütte aus neuerer Zeit, die umgangssprachlich seit der Tat oder den Jahren danach so heißt, ein schrecklicher Mord:
Im Frühjahr 1862 suchte ein Tuttlinger Kaufmann seinen dort oben liegenden Wald auf und machte eine gräßliche Entdeckung: Er fand die Leiche eines jungen Mannes, der dort schon einige Monate lang gelegen hatte. Ab diesem Tag kränkelte der Kaufmann und starb schon drei Jahre später.
Dem Tuttlinger Landjäger Strecker aber gelangen Erkundigungen, die zur Aufklärung der Tat führten. Der Ermordete war ein Südtiroler italienischer Abstammung mit Namen Chiogna, der dieseits der Alpen als Bahnbauer tätig war. Er schloss sich anderen, aber weniger erfolgreichen italienischen Arbeitern an, die auf dem Weg von Heilbronn nach Schaffhausen und Italien waren. Die anderen mutmaßten, dass Chiogna viel Geld dabei hatte, da er den Anderen Geld gegen Schuldscheine geben konnte. So reifte dann der Mordplan. Ein Vergiftungsversuch schlug fehl. Am 6. Dezember 1861 übernachteten sie in Spaichingen, am 7. Dezember in Tuttlingen im „Hecht“ (heute H&M) und am Morgen des 8. Dezember zog die Gruppe südwärts über den Witthoh. Auf der Höhe kam es zu einem lebhaften Gespräch und dann schlug einer von hinten zu, sodass der Schädel zertrümmert wurde. Der Gerichtsarzt stellte später 49 Schädelteile fest.
Kein Gedenkstein erinnert an die Tat, aber durch die Einträge im Tuttlinger Fremdenbuch konnte sie 1862 aufgeklärt werden: Die Mörder wurden aus Schaffhausen nach Rottweil ins Gericht überführt. Vier der Täter wurden zum Tode verurteilt und enthauptet (5.06.1863) und drei zu jeweils über 22 Jahren Zuchthaus verurteilt.
(Zusammengefasst aus Tuttlinger Heimatblätter 1961, Seite 93 ff.)
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