Eine elektrische Spannung über 1.000 Volt (1 kV) wird im Allgemeinen als Hochspannung bezeichnet. In den VDE-Vorschriften werden einheitlich Spannungen bis 1 kV als Niederspannung und über 1 kV als Hochspannung bezeichnet. In der elektrischen Energietechnik sind weitere begriffliche Unterteilungen der Hochspannung in die Unterbegriffe Mittelspannung, Hochspannung und Höchstspannung üblich, wobei die Grenzen nicht einheitlich geregelt sind.[1]
Je höher die Wechselspannung, desto verlustärmer ist die elektrische Energieübertragung bei sonst gleichen Umgebungsbedingungen.
In der Energieübertragung wird elektrische Energie auf Hochspannungsleitung mit folgenden üblichen Nennspannung übertragen:
- Mittelspannung von 3 kV, 6 kV, 10 kV, 15 kV, 20 kV, 30 kV
Anwendungsbereiche liegen in Mittelspannungsnetzen zur Versorgung von einzelnen Stadtteilen oder mehreren Ortschaften und bei Großabnehmern wie Industriebetrieben.
- Hochspannung von 60 kV, 110 kV
Anwendungsbereiche sind die Versorgung kleinerer Städte und die Überlandversorgung. Auch der Anschluss kleinerer Kraftwerke erfolgt in dieser Spannungsebene.
- Höchstspannung von 220 kV, 380 kV, 500 kV, 700 kV, 1150 kV
Diese dienen der Großraumversorgung, Verbundnetzen zum überregionalen Energieaustausch, Anschluss von Großkraftwerken
Von der Nennspannung zu unterscheiden ist die sogenannte Bemessungsspannung. Sie gibt jene maximale Spannung an, für die die Isolierung von Schaltgeräten ausgelegt sein muss. Die Bemessungsspannung liegt immer über der Nennspannung.