Verwaltungsgerichtshof - Vienna, Austria
Posted by: BakaGaijin
N 48° 12.696 E 016° 22.200
33U E 601776 N 5340726
The Austrian administrative courtyard is located in the Baroque building of Bohemian Court Chancery on Judenplatz in the 1st district.
Waymark Code: WM7TX3
Location: Wien, Austria
Date Posted: 12/03/2009
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Nach Art. 129 der Österreichischen Bundesverfassung ist der Verwaltungsgerichtshof in Wien zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen. Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und bietet Rechtsschutz gegen die Untätigkeit der Verwaltung.
Die österreichische Bundesverfassung kennt drei Staatsfunktionen: die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zur Gerichtsbarkeit gehören zunächst die "ordentlichen Gerichte", die in ihrer Gesamtheit als "Justiz" bezeichnet werden. Auch der Verwaltungsgerichtshof ist ein Gericht, das freilich außerhalb des Systems der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingerichtet ist. Der Verwaltungsgerichtshof ist ein auf die gerichtliche Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung spezialisiertes Gericht.
Diese Aufgabe nimmt der Verwaltungsgerichtshof in der Form von gerichtlichen Verfahren wahr, in denen einander als "Parteien" der "Beschwerdeführer" und die "belangte Behörde" gegenüberstehen.
"Beschwerdeführer" ist diejenige Person, die behauptet, durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt zu sein. "Belangte Behörde" ist jene Bundes-, Landes-, Gemeinde- oder sonstige staatliche Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat. Weiters können noch "mitbeteiligte Parteien" am Verfahren beteiligt sein.
Wenn der Verwaltungsgerichtshof dem Beschwerdeführer Recht gibt, so hebt er den als gesetzwidrig erkannten Bescheid der belangten Behörde auf. Diese muss dann - unter Bindung an die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes - einen Ersatzbescheid erlassen. Kommt der Verwaltungsgerichtshof zum Ergebnis, dass die behauptete Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht vorliegt, so wird die Beschwerde abgewiesen.
Neben diesem Bescheidprüfungsverfahren bietet der Verwaltungsgerichtshof auch Rechtschutz gegen die rechtswidrige Untätigkeit ("Säumnis") der für die Sache zuständigen obersten Verwaltungsbehörde. Liegt Säumnis vor, so entscheidet der Verwaltungsgerichtshof in einem solchen Verfahren in der Sache selbst, er erlässt also an der Stelle der Verwaltungsbehörde den Bescheid. Liegt keine Säumnis vor, wird die "Säumnisbeschwerde" zurückgewiesen.
Quelle: Website des VWGH