Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes war eine Auflage das Anlegen eines Regenrückhaltebeckens. Es verhindert nicht nur, dass bei ausgiebigen Regenfällen die Kläranlage durch Oberflächenwasser überlastet wird, sondern dient auch noch einer verbesserten Löschwasserversorgung der angrenzenden Bereiche im Brandfall.
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