Direkt am Waldrand gibt es einige wenige Parkplätze, wir empfehlen euch aber gleich auf der Baumgartenstraße zu parken und den Rest der Strecke zu Fuß zu gehen!
Wir bitten Euch, Handschuhe und Greifer selbst mitzubringen.
Mit Mülltüten werden wir vor Ort sein.
Wer zum Cito 2019 schon an der Dachsbaude war,
erinnert sich bestimmt noch an die Namensschilder.
Ich würde mich freuen, sie wieder zu sehen und für neue
Cacher wird es eine neue Möglichkeit geben,
seinen Cachernamen an sich zu tragen...🙂🌹
Leider darf in der aktuellen Zeit das Folgende nicht fehlen:
Regeln für das Event am 02.10.2021
auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22.06.2021 (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html)
Im Falle einer Änderung der Verordnung für den das Event betreffenden Geltungszeitraum kann es zu Nachoptimierungen kommen oder
es könnte sogar ggf. kurzfristig zur kompletten Absage führen.
1. Der Geocaching-Event Treffpunkt findet am 02.10.2021 an der Dachsbaude in Grüna von 10 - 11 Uhr statt.
2. Alle Teilnehmer verpflichten sich im Interesse der gesamten Bevölkerung, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Infektionsschutzgesetz zu halten
und die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.
3. Mit der Teilnahme am Event erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, die Regeln der Coronaschutzverordnung des Freistaates Sachsen anzuerkennen und sich daran zu halten.
4. Teilnehmer, welche coronatypischen Symptome aufweisen wird eine Teilnahme an dem Event untersagt.
5. Sollte ein Teilnehmer innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Covid19-infizierten Personen gehabt haben, ist die Teilnahme an dem Event ausgeschlossen.
6. Die Hygieneregeln müssen von allen Teilnehmern eingehalten werden.
7. Jeder Teilnehmer hat einen persönlichen Mund-Nasenschutz mit sich zu führen. Da das Treffen im Freien stattfindet, ist das Tragen eines
Mund-Nase-Schutzes nicht verpflichtend (jedoch empfohlen).
8. Die Husten- und Nies-Etikette ist einzuhalten.
9. Jeder benutzt sein eigenes Schreibutensil.
10. Teilnehmer können vom Veranstalter bei Missachtung der Hygieneregeln vom Event ausgeschlossen und vom Eventgebiet verwiesen werden.