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Geändertes und erheblich erweitertes Listing
(Aufgrund der dynamischen Entwicklung kann es zu weiteren Änderungen bis hin zur erneuten Verschiebung oder Absage des Events kommen.)
Feiere 20 Jahre Geocaching
(aber nur nach den Maßgaben der untenstehenden Bedingungen unter Einhaltung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. Juli 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. August 2020(HmbGVBl. S. 417))
Wir treffen uns um ab18.30 Uhr an den Listingkoordinaten im Hamburger Stadtteil Cranz. Das Logbuch wird bis mindestens 20.30 Uhr ausliegen.
Von dort aus haben wir einen netten Blick auf die andere Elbseite.
Bei angenehmem Wetter werden wir einen Tisch aufstellen. Es wäre schön, wenn jeder etwas zum Essen oder Trinken für die Allgemeinheit mitbringt und dies irgendwann im Logeintrag vermerkt. Ich werde selbst etwas dabeihaben, muss aber noch überlegen, was. Es ist ja noch Zeit.
Bei Schmuddelwetter müssen wir sehen, wie schmuddelig es ist und was dennoch geht. Ich freue mich auf eure Anmeldungen und euer Erscheinen.
Es sind dort Parkplätze vorhanden, aber die Anzahl ist begrenzt. Nutzt deshalb bitte auch die Fähre.
TB-Tausch
Bitte verzichtet auf das Mitbringen von TBs oder tauscht diese nur direkt untereinander. Es wird im Sinne des Kontaktvermeidungsgebots keinen TB-Ablageplatz geben. Abgelegte Tbs werden von mir am Schluss nicht mitgenommen!
Anmerkung des HQ:
Community Celebration Events - 2020
This Event is part of a limited release of Community Celebration Events to celebrate 20 years of geocaching. Geocachers hosted events between May 2, 2020 and December 31, 2020. Learn more about Community Celebration Events on the Geocaching Blog.
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Nach aktueller Planung wird das Event - selbstverständlich unter Einhaltung der „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. Juli 2020)“ (Auszüge daraus siehe unten.) – stattfinden.
https://www.hamburg.de/verordnung/
Bitte erscheint nicht zu dem Event, wenn ihr euch – aufgrund von Datenschutzbedenken oder aus anderen Gründen – nicht an die Vorgaben der Verordnung halten möchtet.
Bitte erscheint ebenfalls nicht zum Event, wenn ihr nicht gesund seid!
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab dem 1. Juli 2020) bin ich zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zur Kontaktdatenerhebung der anwesenden Personen verpflichtet. Kontaktdaten sind:
Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer.
Ich versichere, die erworbenen Daten unter Beachtung von § 7 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab dem 1. Juli 2020) zu händeln und sie 4 Wochen nach der Veranstaltung gesichert zu vernichten.
Anders als ursprünglich geplant, werden kein Grill und kein Tisch für ein Buffet bereitgestellt.
Es wird kein Alkohol ausgeschänkt. (Dies dient nur der Klarstellung und war von vornherein nicht geplant.)
Gemäß § 9 Absatz 4 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab dem 1. Juli 2020) sind Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze im Freien mit bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern … zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung oder in den Pausen ein Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ... um die Hälfte.
Dies vorausgeschickt gilt für die Teilnahme an diesem Event nun Folgendes:
Da kein Ausschank von Alkohol erfolgt, wäre eine Veranstaltung bis zu 200 Teilnehmenden zulässig. Da ich nicht garantieren kann, dass alkoholische Getränke nicht verzehrt oder verteilt werden, beschränke ich die Zahl der Teilnehmenden auf
100 Personen (nicht GC-Accounts).
Bittet meldet euch bitte unbedingt mit der Anzahl der Personen an oder gegebenenfalls wieder ab. Ich werde die nachstehende Auflistung regelmäßig anpassen. Die Höchstzahl von 100 Teilnehmenden ist eine absolute Zahl, was bedeutet, dass ein Splitten der Gesamtzeit des Events in Zeitkontingente auf zwei oder mehr Personen nicht möglich ist. Leider ist auch keine unangemeldete Teilnahme oder nur "das Vorbeikommen und Loggen" möglich.
Das Logbuch werde ich vor Ort bereithalten und es persönlich übergeben. Voraussetzung für einen Eintrag ist die persönliche Übergabe der o.g. Kontaktdaten - siehe § 7 Abs. 1 Nr. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab dem 1. Juli 2020) - mit Zuordnung zum jeweiligen GC-Account an mich. Auch den Online-Logeintrag kann ich leider nur nach Einhaltung der genannten Bedingungen akzeptieren.
Liste der Teilnehmenden Personen nach Auswertung der bisherigen WA-Logs (Gezählt werden Personen, nicht Accounts. Wenn also nicht ausdrücklich mehr Personen angemeldet wurden und unten gelistet sind, kann pro Team leider nur eine Person teilnehmen):
1. knusper13
2. MoinMoinHH
3. Sunny-Honey
4. Kpt.Vallow
5. Tosia75118
6. Tosia75118
7. Hexe Huckebein
8. A-Team-Hamburg
9. A-Team-Hamburg
10. hamster_13
11. Bobby2911
12. nzl93
13. GöttingerGöttin
14. MK1887HSV
15. Hamburg75
16. Sharum
17. Faloegal
18. Gefunden01
19. Elforko
20. Nordwanderer
21. Findefuchs321
22. Endurias85
23. Rudiiiii
24. keine_Ahnung
25. Hecht01
26. Team Stiegi (1 Person)
27. Technologist3
28. Aalmoeck
29. tdcacher
30. Bianka+Michael (1 Person)
31. ollihe
32. Sir Bear
33. Sir Bear
34. skandal_illa
35. AgentSchmidt
36. Bob2511
37. August und Dalmi
38. 441
39. TeamHoy
40. TeamHoy
41. heimars
42. Mochito on Tour
43. OmaSusi
44. robbe william
45. Deichkieker
46. Jens_HH
47. Basteleule
48. hupsi-1
49. b@cker1
50. HHnilsHH
51. Samlucky67
52. Solveighscha (1 Person)
53. LadySaratius
54. FMercier
55. webmasterrollerin
56. tkass2
57. Pritt-1
58. Kwasy
59. TeamCacheHunters
60. hortjaeger
61. carlohh
62. Kaja76
63. CaMiCache
64. August und Dalmi (1 Person)
65. quaddels
66. Aputto
67. foto112
68. foto112
69. UteMolly
70. UteMolly
71. Pudel67
72. Famii
73. Lorenz_de_la_Valett
74. TARN-Team (1 Person)
75. yogya
76. DieRosis2008
77. Skovrunner
78. NoobNader
79. kiraW80
80. friesede
81. nanertak
82. Lewi´s
83. chrilube
84. schnitti
85. Shipspotter
86. Feenteich
87. drachi900
88. Buschbob
89. Titania53
90. kralunke
91. gangesbader
92. gangesbader
93. Meybux
94. sandra+thorsten
95. sandra+thorsten
96. Belemnoida
97. RennleiterT
98. Bille62
99. Aquarius03
100. FrauKix
Warteliste:
1. webmasterrollerin, nachgerückt (Platz 55)
2. Rudiiiii, nachgerückt (Platz 23)
3. keine_Ahnung, nachgerückt (Platz 24)
4. carlohh, nachgerückt (Platz 61)
5. Kaja76, nachgerückt (Platz 62)
6. CaMiCache, nachgerückt (Platz 63)
7. August und Dalmi, nachgerückt (Platz 64)
8. August und Dalmi, nachgerückt (Platz 37)
9. DieRosis2008, nachgerückt (Platz 76)
10. friesede, nachgerückt (Platz 80)
11. OmaSusi, nachgerückt (Platz 43)
12. DieRauteimHerzen, nachgerückt (Platz 88)
13. Solveighscha (1 Person), nachgerückt (Platz 52)
14. LadySaratius, nachgerückt (Platz 53)
15. AgentSchmidt, nachgerückt (Platz 35)
16. Bob2511, nachgerückt (Platz 36)
17. quaddels, nachgerückt (Platz 65)
18. HHnilsHH, nachgerückt (Platz 50)
19. Samlucky67, nachgerückt (Platz 51)
20. heimars, nachgerückt (Platz 40)
21. Mochito on Tour, nachgerückt (Platz 41)
22. Bianka+Michael, nachgerückt (Platz 30)
23. Feenteich, nachgerückt (Platz 86)
24. Buschbob, nachgerückt (Platz 88)
25. Endurias85, nachgerückt (Platz 22)
26. GöttingerGöttin, nachgerückt (Platz 13)
27. Phagie
28. Drei Klopfer (1 Person)
29. DrHand
30. Frau Stiegi
31. Pitty_62 (1 Person)
32. LüMa
Auszüge aus der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO:
§ 3 Abstandsgebot
(1) Jede Person ist aufgerufen, die körperlichen Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, die aktuellen Empfehlungen der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten und hierzu geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.
(2) Personen müssen an öffentlichen Orten zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (Abstandsgebot). Das Abstandsgebot gilt nicht
- für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts,
- für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht,
- bei Zusammenkünften mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts,
- bei Zusammenkünften mit bis zu zehn Personen oder
- wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
§ 7 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten
(1) Soweit in dieser Verordnung zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten eine Pflicht zur Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten anwesender Personen (Kontaktdatenerhebung) vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:
- als Kontaktdaten sind der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer zu erfassen;
- die Kontaktdaten sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Eintragung in Textform zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren (Aufbewahrungsfrist); dabei ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können;
- die Kontaktdaten sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen;
- die Aufzeichnungen der Kontaktdaten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen oder zu vernichten;
- die Verwendung der Kontaktdaten zu anderen als den in dieser Vorschrift genannten Zwecken sowie deren Weitergabe an unbefugte Dritte sind untersagt.
(2) Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung, der Gewerberäume, der Geschäftsräume, der Gaststätte, des Beherbergungsbetriebes oder des Ladenlokals oder von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
§ 9 Allgemeine Vorgaben für Veranstaltungen
…
(2) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen nur zulässig, wenn die Bedingungen in Absatz 3 oder Absatz 4 eingehalten und die folgenden Vorgaben erfüllt werden:
- die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten;
- ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen;
- es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben;
- zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten;
- Buffets zur Selbstbedienung dürfen nicht angeboten werden;
- das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt.
Für Verkaufsstellen und gastronomische Angebote gelten §§ 13 und 15 entsprechend.
(3) Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind im Schutzkonzept gemäß § 6 die Anordnung der festen Sitzplätze, der Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darzulegen.
(4) Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung oder in den Pausen ein Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte. In geschlossenen Räumen darf die Anzahl der auf der Veranstaltungsfläche anwesenden Personen eine Person je zehn Quadratmeter der Veranstaltungsfläche nicht überschreiten.
…