Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG).
Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und hat einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die mögliche Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.
Aus: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Doch warum sollten wir wählen gehen? Es gibt mindestens 5 gute Gründe, wählen zu gehen:
1.
Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle!
2.
Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!
3.
Weil es mein Recht und Privileg ist!
4.
Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen!
5.
Weil Wählen mein bester Schutz gegen extremistische Parteien ist!
Bitte eigenen Stift mitbringen!