skaut: So, nach Rückfrage bei der unteren Naturschutzbehörde zur Nutzung des NSG kam folgende Antwort:
<snip>es nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzach-Durchbruch“ vom 11.12.1986 verboten ist, das Naturschutzgebiet außerhalb der markierten Wege zu betreten. Dieses Verbot gilt nicht für den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten (z.B. Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes in Ausübung des Gewässerunterhalts). Das Abseilen an den Felswänden ist daher nicht zulässig.
</snip>
Da die Sachlage nun also klar und öffentlich ist sehe ich keine andere Möglichkeit als diesen Cachesenior in den Wohlverdienten Ruhestand zu schicken. Danke dennoch für den Zuspruch den Cache zu erhalten. Immerhin sind es fast 10 Jahre bei meinem ersten Cache geworden, 170 Besucher, ein paar Favoritenpunkte, ein bißchen Streiterei, eben von allem etwas.
Die Stage wurden heute sogar mit einer verbotenen Abseilaktion entfernt.
R.I.P.