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13. GGJU - 2G Event Cache

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jena4you: Kann sein, es fehlt noch jemand, aber loggen kann man ja noch.
Danke dafür, daß Ihr alle da wart und bis zum 6.12.2022! Save the date!

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Hidden : Monday, December 6, 2021
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

06 December 2021, 18:00 - 20:00

Übersichtliche Kurzform:

13. GGJU 2G

6. Dezember 2020, 18:00 - 20:00

Hanfried

1) Bei Ankunft zuerst anmelden und Impf-/Genesenenzertifikat nebst Ausweis zeigen!

2) Kontaktnachverfolgungsdaten in Box werfen!

3) Hygienekonzept beachten: Maske (außer wenn getrunken wird), Abstand, keine Teilnahme bei Erkältungssymptomen

4) Plätzchen auspacken und Spaß haben!

5) Logbuch ist bis 20 Uhr vor Ort. Kein Log, wenn nicht 1-3 eingehalten werden!

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Und jetzt die coronakonforme Langform:

Liebe Geocacher-Gemeinde!

Wieder liegt ein Jahr hinter uns. Was für ein Jahr! Ein megaverrücktes. Die #13 paßt dazu. Eigentlich war die schon letztes Jahr geplant, aber ...!

Ich weiß nicht, ob man Events veranstalten sollte, Tradition hin oder her. Aber laßt es uns versuchen. Bis dahin vergeht noch Zeit und wir werden sehen - also meldet Euch bei Interesse am Event bitte unbedingt an, damit ich einen Überblick über die zu erwartende Teilnehmerzahl habe und Ihr ggf. aktuelle Veränderungen mitbekommt.

Führende Virologen sehen die Ansteckungsgefahr im Freien als sehr gering an, zumal wenn alle Anwesenden geimpft oder genesen sind.  

Nach derzeitigem Stand (22.11.2021) dürfen wir uns unter freiem Himmel und mit Abstand treffen. Kurz vorher geht  eine Info raus, wie wir das mit dem Glühwein halten, ob der Italiener am Markt wieder Heißgetränke anbietet. Wenn nicht, ist die gute alte Thermoskanne gefragt.

Für die Veranstaltung gilt 2G, daher muß ich als Veranstalter darauf bestehen, daß Ihr mir vor dem Loggen Euren Impfnachweis oder ein Genesen-Zertifikat zeigt. Deshalb bleibt das Logbuch auch ganz bei mir. Bitte erspart mir Diskussionen darüber. 

Da eine Kontaktnachverfolgung vorgeschrieben ist und offenbar die Erreichbarkeit über die E-Mail-Adresse nicht ausreicht, wird es eine Datenbox geben, in die jeder bei der Ankunft einen Zettel mit seinen Kontaktdaten einwirft (Name, Nickname, Telefonnummer). Des Weiteren bitte ich darum, den Nicknamen im Logbuch deutlich zu schreiben. Am 6. Januar werfe ich den Karton in meinen Ofen. 

Es gilt Maskenpflicht!!! 

Wer Erkältungssymptome hat, bleibe bitte zuhause.

Wir halten 1,5m Abstand ein

Außerdem werde ich das Event beim Gesundheitsamt anzeigen.

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Um allen Eventualitäten gerecht zu werden, hier nochmal die Infos für ein coronakonformes Listing.

- Events Stand 16.11.

Die pandemische Lage besteht weiterhin. Das bedeutet:

Für die Umsetzung der gültigen Corona-Schutzverordnung ist ausschließlich der Cacheowner/die Cacheownerin als Veranstalter(in) verantwortlich. 

Der Cacheowner ist verpflichtet, sich mit der aktuellen Corona Schutzverordnung bis zum Stattfinden seines Events fortlaufend vertraut zu machen und diese strikt einzuhalten.

Ebenso zu beachten sind die gültigen Regeln des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

Ein Hygieneschutzkonzept ist bei öffentlichen Veranstaltungen zu erstellen.

Steigende Inzidenzen bedeuten, dass das Event -ohne Anzeige bei der Behörde- nicht stattfinden darf.

  • §5 Infektionsschutzkonzepte, verantwortliche Person

(1) Die verantwortliche Person nach Absatz 2 erstellt ein schriftliches Infektionsschutzkonzept.

Das Infektionsschutzkonzept ist von der verantwortlichen Person nach Absatz 2 vorzuhalten und auf Verlangen der nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO zuständigen Behörde vorzulegen.

(2) Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzepts nach Absatz 1 ist der Veranstalter und dies ist der Cacheowner.

  • §14 Veranstaltungen

Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sind mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzuzeigen.

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Corona-Schutzveordnung:

  • Wo immer möglich und zumutbar, ist ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern
  • Der Ausschluss von Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung ist sicherzustellen.

Bei vom Infektionsschutzgesetz geforderter Kontaktnachverfolgung ist Folgendes zu erheben:

  1. Name und Vorname,
  2. Wohnanschrift oder Telefonnummer,
  3. Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 hat die Kontaktdaten

  1. für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren,
  2. vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere auch durch andere Gäste oder Besucher,
  3. für die nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO zuständige Behörde vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie
  4. unverzüglich nach Ablauf der Frist nach Nummer 1 datenschutzgerecht zu löschen oder zu vernichten.

Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden;

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

Hier wird detailliert beschrieben, mit welchen Folgen Cacheowner zu rechnen haben, die die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes nicht gewährleisten.

Wenn ein Event Owner Informationen darüber erlangt, dass ein **Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet** wurde, postet eine **Ankündigung** - ohne konkrete Namensnennung -  und weis die Teilnehmer darauf hin, den örtlichen Empfehlungen für solch einen Fall zu folgen.

 

Bleibt gesund und ich hoffe, wir sehen uns am 6. Dezember! Das Logbuch ist von 18 bis 20 Uhr vor Ort. Plätzchen nicht vergessen!

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