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49. Lübecker Geocaching-Stammtisch Event Cache

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Hidden : Wednesday, November 10, 2021
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

10 November 2021, 18:00 - 20:00

TL;DR:
Lest und akzeptiert den unten stehenden Abschnitt
"VERBINDLICHE EVENT-REGELN FÜR ALLE",
bevor ihr "will attend" loggt!


Generelles


Der Lübecker Geocaching-Stammtisch existiert seit 2012 und findet üblicherweise alle zwei Monate am zweiten Mittwoch statt (Liste aller bisherigen Stammtische).

Aufgrund der Pandemie gab es eineinhalb Jahre lang keinen Lübecker Stammtisch , aber die improvisierte Outdoor-Variante im September hat gut funktioniert, sodass wir dies gern wiederholen möchten.

Wir treffen uns daher am Mittwoch,
dem 10. November 2021
von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Bolz- & Grillplatz im Hochschulstadtteil.


Die besten kostenlosen Parkmöglichkeiten findet ihr am Ende des Listings in den Waypoints . An den Koordinaten gibt es einen offiziellen Grillplatz. Wer möchte, kann seinen eigenen Grill mitbringen und sich vor Ort grilltechnisch verpflegen. Vielleicht wird es auch schon recht frisch sein, dann könnten wir ein Glühwein-Thermoskannen-Event draus machen! Das Event findet draußen und bei jedem Wetter statt und vor Ort gibt es nur wenige Sitzmöglichkeiten. Eine Picknickdecke oder ein Campingstuhl können daher sinnvoll sein .

Pandemiebekämpfung


Damit das Event stattfinden kann und sich dabei niemand mit COVID-19 infiziert, gibt es Auflagen, die wir alle beachten müssen.

Die aktuellsten Verordnungen und Erlasse des Bundeslandes Schleswig-Holstein gibt es hier. Das Event ist eine "Veranstaltung mit Gruppenaktivität", daher gelten folgende Punkte gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in Kraft ab 16. bzw. 20. September 2021) (nicht zutreffendes wurde weggekürzt):

§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen.

(2) In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 2a empfohlen.

(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

§ 3 Allgemeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen und Versammlungen

(1) Beim Betrieb von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, insbesondere den in §§ 7 bis 11, §§ 12a bis 17 und § 18 Absatz 2 genannten Einrichtungen, sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen nach § 5 und von Versammlungen nach § 6 gelten die nachfolgenden Anforderungen. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.

(2) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden. Die Betreiberinnen und Betreiber, die Veranstalterinnen und Veranstalter oder Versamm­lungsleiterinnen und Versammlungsleiter haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung folgender Hygienestandards zu gewährleisten:
  • enge Begegnungen von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden reduziert;
    → Das Event findet draußen auf einer Freifläche statt. Es gibt keine Engstellen und genug Platz, um den Abstand einzuhalten und einander auszuweichen.
  • Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;
    → Wir weisen in diesem Listing unten darauf hin und achten darauf, dass die Etikette beachtet wird.
  • in geschlossenen Räumen bestehen für Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände;
    → Das Event findet draußen statt, wir stellen trotzdem Desinfektionsmittel bereit.
  • Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;
    → Jeder verwendet seinen eigenen Stift und wir stellen Desinfektionsmittel bereit.
  • Innenräume werden regelmäßig gelüftet.
    → Das Event findet draußen statt.

§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene

(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
  • die Regelung von Besucherströmen;
    → Das Event findet draußen auf einer Freifläche statt. Es gibt keine Engstellen und genug Platz, um den Abstand einzuhalten und einander auszuweichen.
  • die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;
    → Jeder verwendet seinen eigenen Stift und wir stellen Desinfektionsmittel bereit.
  • die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen;
    → Es gibt keine Sanitäranlagen vor Ort.
  • die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft.
    → Das Event findet draußen statt.
Das Hygienekonzept kann im Rahmen des Hausrechts Beschränkungen der Besucherzahl im Hinblick auf die vorhandene Kapazität vorsehen. Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen hat die Veranstalterin oder der Veranstalter nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen.
→ Seit 23. August entfällt die Kontaktdatenerfassung für Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden.

Wie man sieht, haben wir die aktuellen Verordnungen gelesen und verinnerlicht. Zusätzlich zu diesen behördlichen Auflagen gibt es Regeln von Groundspeak. So ist eine Erfassung von Kontaktdaten auf Papier (also eine Anwesenheitsliste) verpflichtend, Software-seitige Lösungen dürfen nur als weitere, zusätzliche Option angeboten werden. Da seit 23. August 2021 die Kontaktdatenerfassung für Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume entfällt, werden bei diesem Event keine Kontaktdaten erfasst.

Auch wenn die Kontaktdatenerfassung keine Pflicht mehr ist, werden wir einen Corona-Warn-App QR-Code erstellen, bei dem ihr euch in die Veranstaltung einchecken könnt.

Hier nochmal alle Auflagen kurz und knapp zusammengefasst:

VERBINDLICHE EVENT-REGELN FÜR ALLE


Die folgenden Punkte sind für alle Teilnehmer verpflichtend! Wer ihnen nicht zustimmt, bleibt bitte der Veranstaltung fern. Wir als Veranstalter sind verpflichtet, Personen, die sich nicht an die Auflagen halten, von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.
  • Es wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
  • Wer möchte, darf gerne eine Mund-Nasen-Bedeckung / Maske tragen. Auch mit Maske wird empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten!
  • Wir halten uns alle an die Husten- und Niesetikette.
  • Wir werden Handdesinfektionsmittel bereitstellen, um Infektionen über Oberflächen gemäß Hygienekonzept zu minimieren.
  • Es wird keine Kontaktdatenerfassung per Liste geben. Dennoch sind wir Owner bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung (Announcement) im Eventlisting zu posten und auf daraus resultierende Auflagen hinzuweisen.
  • Trotzdem wird es eine digitale Corona-Warn-App Veranstaltung geben. Das Einchecken ist freiwillig.
  • Im Falle neuer behördlicher Erlasse oder steigender Inzidenzen wird es eine Ankündigung über Änderungen und - im Zweifelsfall - eine Absage des Events geben. Alle "will attend"-Logger erhalten Announcement-Logs automatisch per Mail!


Wir freuen uns aufs Event,

FerrariGirlNr1 (Lisa),
Christyan (Christian) & Durvir (Flo)


Additional Hints (No hints available.)