Besondere Anforderungen an die Hygiene
(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
2. die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1; ich und wir alle achten auf den Mindesabstand von 1,5 - 2 Metern
3. die Regelung von Besucherströmen; ich achte darauf das sich die Besucherzahl im Rahmen der lokalen Regelungen (Fehmarn.de/aktuelles) hält
Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.
Wir werden darauf achten, dass sich jeder an die Regeln hält.
Das Event findet draußen statt und es ist genug Platz um die Abstandsregeln einzuhalten und den gesetzlichen Voraussetzungen gerecht zu werden.
Daher
- stellen wir Handdeesinfektionsmittel zur Verfügung.
- achten wir (und jeder für sich) auf mindestens 1,5 - 2 Meter Abstand, wer möchte trägt weiterhin eine Maske.
Hinweis: Wer das nicht möchte, der kann an dem Event nicht teilnehmen.
Eine wichtige Bitte an jeden von Euch:
Bitte erscheint zum Event nur dann, wenn Ihr wirklich gesund seid. Solltet Ihr grippeähnliche Symptome zeigen, bleibt zu Hause.
Das ist im Sinne von allen. Schließlich haben wir eine Verantwortung den Anderen gegenüber!
Vermeidet Körperkontakt und haltet den Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern ein!