WWFM XVIII Official World-Wide-Flash-Mob
XXII. Event in Waldbröl
Der Begriff Flashmob (flash-Blitz; mob-von mobilis-beweglich),
auch Blitzauflauf, bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen
Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen,
bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen.
Weltweit treffen sich wieder Geocacher zum
WWFM XVIII am 18. September um genau 15 Uhr MEZ.
Es finden hunderte Flash-Mobs statt.
Dieses Jahr wieder präsentiert als
"Musik für Waldbröl"
am Samstag, den 18. September 2021 um 15:00 Uhr.
(Es ist eine Wiederholung vom 07.06.2014, weil es so schön war.)
Bitte ein Musikinstrument mitbringen.
Egal welches, die Haupsache ist, es macht Töne.
Ich möchte Euch dringend bitten,
KEINE Lärmgeräte mitzubringen, wie:
Signalhörner, Gashörner, Tröten, Vuvuzela´s,
Luft-Fanfaren, Druckluft-Fanfaren, Fußball-Fanfaren,
Stadion-Hupen, Gas-Hupen, Fantrompeten o.Ä.
ABLAUF:
Bis 14:55 Uhr trudeln alle Teilnehmer auf den Marktplatz Waldbröl
bei der Listingkoordinate
N50 52.424 E7 36.879 ein
und Verhalten sich zunächst wie Muggel.
Bitte bildet keine Gruppen.
Wir wollen doch (noch) nicht auffallen.
Um pünktlich 15:00 Uhr
ertönt ein unverkennbares Signal einer Pfeife oder ähnlichem.
Dies ist das Startsignal des WWFM.
Nun kommen wir alle zusammen und bilden in 3 Gruppen einen wilden Halbkreis .
Danach spielt jeder nach Möglichkeit,
auf seinem Instrument, 3x das Lied von Bruder Jakob.
Die Melodie kennt sicher jeder.
Der Meister wird dirigieren.
Danach wiederholen wir es 3x im Chanon.
Danach wieder 3x Instrument alle zusammen
um ca. 15:10 Uhr
wieder ein unverkennbares Signal einer Pfeife oder ähnlichem ertönt.
Dies ist das Endsignal für die Musik und der Spass ist vorbei.
Wir machen, unter Wahrung des gebotenen Mindestabstandes,
an den Listingkoordinaten das obligatorische Gruppenfoto.
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Um 15:15 beginnt das Event.
Nun könnt Ihr Euch in das Logbuch eintragen
und über unser Hobby austauschen.
Dazu ist es nicht erforderlich,
vorher am Flashmob teilgenommen zu haben.
Danach können wir noch bis zum Ende
um 16.00 Uhr weiter nach Belieben klönen.
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Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Auszug aus der ab dem 28. August 2021 gültigen Fassung
Gibt es eine Testpflicht?
Liegt der Inzidenzwert in einer kreisfreien Stadt, in einem Kreis
oder im gesamten Land stabil bei 35 und mehr, besteht für alle Personen,
die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bei bestimmten
Aktivitäten eine Pflicht zum Nachweis eines negativen
Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests.
Wichtig:
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests
(= POC-Test) gilt in den oben genannten Fällen u.a.für
Großveranstaltungen im Freien (mit mehr als 2.500 Personen)
Maskenpflicht
bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit
mehr als 2 500 Besucherinnen und Besuchern.
So viele werden es wohl nicht sein, dass wir Masken tragen müssen.
Weitere Änderungen zu den dann gültigen Regelungen
(Land NRW, Oberbergischer Kreis, Stadt Waldbröl)
werde ich per Announcement mitteilen.
Schönes Wetter und viel Spaß wünscht,