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48. Lübecker Geocaching-Stammtisch Event Cache

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Geocaching HQ Admin: Thank you for hosting this geocaching event! The date of the event has passed. We automatically archive events after 30 days (60 days for Mega- and Giga-Events). Attendees can still log archived events, log trackables, and share their experiences.

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Hidden : Wednesday, September 8, 2021
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

08 September 2021, 18:00 - 20:00

TL;DR:
Lest und akzeptiert den unten stehenden Abschnitt
"VERBINDLICHE EVENT-REGELN FÜR ALLE",
bevor ihr "will attend" loggt!


Generelles


Der Lübecker Geocaching-Stammtisch existiert seit 2012 und findet üblicherweise alle zwei Monate am zweiten Mittwoch statt (Liste aller bisherigen Stammtische).

Aufgrund der Pandemie ist der letzte Stammtisch allerdings schon über ein Jahr her . Da der Spuk aber längst nicht vorbei ist, haben wir uns entschieden, den Stammtisch als Outdoor-Edition stattfinden zu lassen.

Wir treffen uns daher am Mittwoch,
dem 8. September 2021
von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Bolz- & Grillplatz im Hochschulstadtteil.


Die besten kostenlosen Parkmöglichkeiten findet ihr am Ende des Listings in den Waypoints . An den Koordinaten gibt es einen offiziellen Grillplatz. Wer möchte, kann seinen eigenen Grill mitbringen und sich vor Ort grilltechnisch verpflegen. Alternativ gibt es in der Umgebung (vor allem im Campus Center) verschiedene Möglichkeiten, sich selbst zu verpflegen. Das Event findet draußen statt und vor Ort gibt es nur wenige Sitzmöglichkeiten. Eine Picknickdecke oder ein Campingstuhl können daher sinnvoll sein .

Pandemiebekämpfung


Damit das Event stattfinden kann und sich dabei niemand mit COVID-19 infiziert, gibt es Auflagen, die wir alle beachten müssen.

Die aktuellsten Verordnungen und Erlasse des Bundeslandes Schleswig-Holstein gibt es hier. Das Event ist eine "Veranstaltung mit Gruppenaktivität", daher gelten folgende Punkte gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in Kraft ab 23. August 2021) (nicht zutreffendes wurde weggekürzt):

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Im privaten und öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot).

§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene

(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
  • die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten; → Das Event findet draußen statt, daher gibt es nach § 5a keine Einschränkung.
  • die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1; → Wir halten alle 1,5m Abstand zu einander!
  • die Regelung von Besucherströmen; → Das Event findet draußen auf einer Freifläche statt. Es gibt keine Engstellen und genug Platz, um den Abstand einzuhalten und einander auszuweichen.
  • die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden; → Jeder verwendet seinen eigenen Stift und wir stellen Desinfektionsmittel bereit.
  • die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen; → Es gibt keine Sanitäranlagen vor Ort.
  • die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft. → Das Event findet draußen statt.
Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen sind zulässig, wenn die Voraussetzungen nach §§ 5a, 5b, 5c oder 5d erfüllt sind.

(2) Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen. → Seit 23. August entfällt die Kontaktdatenerfassung für Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden.

§ 5a Veranstaltungen mit Gruppenaktivität

Bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität, bei denen feste Sitzplätze nicht vorhanden sind oder nicht nur kurzzeitig verlassen werden und bei denen der Teilnehmerkreis nicht wechselt, wie Feste, Feiern, Empfänge, Führungen und Exkursionen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb geschlossener Räume nach Maßgabe von § 2a Absatz 1 eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht bei privaten Feierlichkeiten.

Wie man sieht, haben wir die aktuellen Verordnungen gelesen und verinnerlicht. Zusätzlich zu diesen behördlichen Auflagen gibt es Regeln von Groundspeak. So ist eine Erfassung von Kontaktdaten auf Papier (also eine Anwesenheitsliste) verpflichtend, Software-seitige Lösungen dürfen nur als weitere, zusätzliche Option angeboten werden. Da seit 23. August 2021 die Kontaktdatenerfassung für Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume entfällt, werden bei diesem Event keine Kontaktdaten erfasst.

Auch wenn die Kontaktdatenerfassung keine Pflicht mehr ist, werden wir einen Corona-Warn-App QR-Code erstellen, bei dem ihr euch in die Veranstaltung einchecken könnt.

Hier nochmal alle Auflagen kurz und knapp zusammengefasst:

VERBINDLICHE EVENT-REGELN FÜR ALLE


Die folgenden Punkte sind für alle Teilnehmer verpflichtend! Wer ihnen nicht zustimmt, bleibt bitte der Veranstaltung fern. Wir als Veranstalter sind verpflichtet, Personen, die sich nicht an die Auflagen halten, von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.
  • Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
  • Wer möchte, darf gerne eine Mund-Nasen-Bedeckung / Maske tragen. Auch mit Maske muss der Mindestabstand eingehalten werden!
  • Wir werden Handdesinfektionsmittel bereitstellen, um Infektionen über Oberflächen gemäß Hygienekonzept zu minimieren.
  • Es wird keine Kontaktdatenerfassung per Liste geben. Dennoch sind wir Owner bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung (Announcement) im Eventlisting zu posten und auf daraus resultierende Auflagen hinzuweisen.
  • Trotzdem wird es eine digitale Corona-Warn-App Veranstaltung geben. Das Einchecken ist freiwillig.
  • Im Falle neuer behördlicher Erlasse oder steigender Inzidenzen wird es eine Ankündigung über Änderungen und - im Zweifelsfall - eine Absage des Events geben. Alle "will attend"-Logger erhalten Announcement-Logs automatisch per Mail!


Wir freuen uns aufs Event,

FerrariGirlNr1 (Lisa),
Christyan (Christian) & Durvir (Flo)


Additional Hints (No hints available.)