In § 3 Abs. 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes KrWG, 2020 geht es um Behandlung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern.
Alles klar?
Die Anlage muss nicht betreten werden.
Für Rollifahrer bedingt geeignet, für die letzten 5 Meter wäre dann ein:e Helfer:in nötig!