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13. GGJU Event Cache

This cache has been locked, but it is available for viewing.
Hidden : Sunday, December 6, 2020
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

06 December 2020, 18:00 - 20:00

Liebe Geocacher-Gemeinde!

Wieder liegt ein Jahr hinter uns. Was für ein Jahr! Ein megaverrücktes. Dazu paßt doch die #13!

Ich weiß nicht, ob man Event veranstalten sollte, Tradition hin oder her.  Aber laßt es uns versuchen. Bis dahin vergeht noch Zeit und wir werden sehen - also meldet Euch bei Interesse am Event bitte unbedingt an, damit ich einen Überblick über die zu erwartende Teilnehmerzahl habe und Ihr ggf.aktuelle Veränderungen mitbekommt. Nach derzeitigem Stand (23.10.2020) dürfen sich 25 Personen unter freiem Himmel treffen. Sollte das Interesse deutlich größer ausfallen, besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltszeit auf eine Stunde zu beschränken und somit 2x25 Cachern das Loggen zu ermöglichen.

Zwar habe ich über das Logbuch eine Teilnehmerliste, aber für den Fall der Fälle ist eine Telefonnummer besser, daher beachtet, daß Ihr nur loggen dürft, wenn Ihr Eure Telefonnummer angebt! 

Bitte beachtet die Hygieneregeln für Events und andere Personenmehrheiten, die ich dem Listing am Ende beifüge.

Nach bisherigem Stand wird es einen Weihnachtsmarkt geben, und der Hanfried steht auch da, wo er immer steht. Dort wollen wir uns treffen, Glühwein trinken und über schöne Geocachingerlebnisse plaudern.

Mit dem gebotenen Abstand und an der frischen Luft sollte das machbar sein.

Wird es zu voll oder zu eng, verlegen wir unseren Standort vor die Stadtkirche.

Bleibt gesund und ich hoffe, wir sehen uns am 6. Dezember! Das Logbuch ist von 18 bis 20 Uhr vor Ort.

 

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Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19) - Eventregeln für Thüringen

Es gilt die  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden: ThVO). Diese ist von jedem Eventowner zu befolgen.

Es geht jedoch noch immer um die Reduzierung von Kontakten, den Schutz vor Infektionen durch Tröpfchen und Aerosole sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.

Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Es wird empfohlen, sich nur mit Personenmehrheiten nach § 1 Abs. 2 oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen aufzuhalten und den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten.  

In diesem Sinne prüfe bitte: Ist das Event zu diesem Zeitpunkt „notwendig“ oder kann es im Sinne der Empfehlung verschoben werden? Wie sicherst du durch geeignete Maßnahmen ab, dass es nicht zu weiteren Verbreitung von Infektionen durch dein Event kommt ?

Ab einer bestimmten Personenzahl, siehe Verordnung, muss die Veranstaltung jedoch durch den Owner/die Ownerin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

Dabei ist der Owner als Veranstalter natürlich für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (oben benannte Verordung), einschließlich eventueller lokaler Auflagen, die dem Revier auch nicht immer bekannt sein können, voll verantwortlich. (§ 5 ThVO).  Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ist ebenso zu folgen. Das Infektionsschutzkonzept ist vom Owner  vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der Owner hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,5 Metern (§ 1) einhalten. Ansammlungen, insbesondere Gruppenbildungen und Warteschlangen sind zu verhindern, bei denen der Mindestabstand nach § 1 nicht eingehalten wird

In Innenräumen weiter dafür verantwortlich, dass alle Personendaten der Anwesenden erfasst werden, die für 4 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen (ausschließlich) dem Gesundheitsamt herauszugeben ist (§ 3 Abs. 2 VO)

Dass ein regelmäßiger Austausch der Raumluft stattfindet (§ 3  der VO).

Auch wenn die Führung von Listen bei Events im Außenbereich nicht zwingend ist, wird dies doch generell empfohlen. Der Eintrag der Spieler kann dann aber nicht erzwungen werden.

Wenn der Owner Informationen darüber erlangt, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen.

 

Da unsere temporären Guidelines vorsehen, dass die Teilnehmer über die Datensammlung und die geltenden Regeln informiert werden, ist dem Eventlisting folgender Disclaimer voranzustellen:

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Nach Inkrafttreten der  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 können in Thüringen ab sofort wieder reguläre Events stattfinden.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen. Die Thüringer Auflagen für Events findest du hier im Überblick. Mache dich damit vertraut!

  • Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.
     
  • Die Eventteilnehmer haben gemäß § 1 Abs. 2 der VO einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
     
  • Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, und das Hinwirken auf deren Einhaltung sind Bedingung für die Teilnahme, sowie die Einhaltung des Infektionsschutzkonzept. Die Verwendung der Corona Warn-App wird dringend empfohlen.

Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:

  1. Name und Vorname,
  2. Wohnanschrift oder Telefonnummer,
  3. Datum des Besuchs und
  4. Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.

Empfohlen wird die Eintragung der Kontaktdaten auch bei einer ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Veranstaltung.

Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.

 

 

Stand: 06.10.2020

 

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