Sommerzeit?
Winterzeit?
Welches Land wählt welche Zeit?
Wird es wird so weiter gehen?
Nichts genaues weiß man nicht!
Eigentlich sollte das EU weit bis 2021 geregelt sein ...
Da aber jedes Mitgliedsland selber bestimmen darf, welche Zeit man in Zukunft "behalten" will und es schon jetzt verschiedene Ansichten gibt, wäre Europa demnächst möglicherweise ein Flickenteppich an Uhrzeiten ...
Also steht im Gunde noch nichts fest - außer, dass wir alle in der Nacht vom Samstag, 24.10.20, auf den Sonntag, 25.10.20, um exakt 03.00 Uhr am Sonntagmorgen, die Uhren wieder einmal mehr um eine Stunde zurückstellen werden ...
... so dass wir uns um 3 Uhr treffen und auch um 3 Uhr wieder nach hause gehen werden ;-)
Da gc.com es nicht zulässt dieselbe Uhrzeit für Start und Ende einzugeben, weise ich darauf hin, dass wir uns am Sonntag um 3 Uhr Sommerzeit treffen und (zumindest ich als Letzter) um 3 Uhr Winterzeit wieder gen Heimat fahren werden - um 04.00 Uhr Winterzeit ist kein Logbuch mehr vor Ort! Alles klar?! ;-)
Wir treffen uns dann also in der
Nacht von Samstag auf Sonntag
am Sonntag, 25. Oktober 2020
um 03.00 Uhr (noch Sommerzeit!)
auf dem Papenberg in Bedburg-Hau
an den obigen Listingkoordinaten
Wenn es kalt werden sollte, können wir gern die Tradition des Mitbringens warmer Getränke fortsetzen, ebenso wie kleine Knabbereien und ein wenig Kerzen- oder Petroleumlicht. Dieses Mal aber leider nicht von jedem für jeden, sondern jeder nur für sich selbst - Corona läßt grüßen :-(
Bis dahin wünsche ich aber erst einmal noch einen weiterhin schönen Herbst wie bisher. Und vor allem: bleibt alle gesund!
Beste G+ rüße
awema ;-)#
Unausweichlich muss und möchte ich nachfolgend nun einige wichtige Inhalte und Hinweise, auch zur Umsetzung, aus der Corona-Schutzverordnung, mit Stand 01.09.2020, mitteilen und bitte dringend darum, diese auch zu lesen und vor Ort enstprechend umzusetzen. Da wir uns in Deutschland befinden, muss sich jeder daran halten - auch unsere geschätzten cacher-Nachbarn aus den Niederlanden.
Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig!
Bitte lesen!
Die Aktuelle Situation um den neuartigen Coronavirus geht
natürlich auch nicht an uns vorbei,
es betrifft jeden von uns!
Von daher möchte auch ich alle Teilnehmer meiner events um Vorsicht
und vor allem Rücksicht bitten und folgenden wichtigen Hinweis mit auf
den Weg zu meinen Events geben und auf die folgende Verordnung hinweisen.
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Bundeslandes NRW vom 1. Oktober 2020
§ 2 Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung
1. Thema Mindesabstand:
(1) Außerhalb der nach § 1 zulässigen Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Demnach werden alle Teilnehmer meines Events dazu verpflichtet einen Mindesabstand von 1,5 - 2 Meter zu wahren.
2. Thema Maskenpflicht:
(2) Wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Unterschreitung des Mindestabstands erforderlich machen.
Demnach werden alle Teilnehmer meines events dazu verpflichtet eine Maske zu tragen die sowohl den Nasen als auch den Mundraum bedeckt.
§ 2a Rückverfolgbarkeit
(1) Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber, Vermieter, Einrichtungsleitung, Be-triebsinhaber, Veranstaltungsleitung usw.) alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilneh-mer, Besucher, Kunden, Nutzer usw.) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.
(2) Die besondere Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die nach Absatz 1 verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der Daten nach Absatz 1 einen Sitzplan erstellt und für vier Wochen aufbewahrt. In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person wo gesessen hat.
Demnach werden ich alle Teilnehmer verpflichten, dass diese Ihre persönlichen Daten wie in Absatz 1 gefordert Datenschutzkonform unabhängig von einander auf seperate Zettel hinterlassen.
§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen
Thema Veranstaltungen unter 100 Teilnehmer
1) Bei Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen. Außer im Freien und bei der Kommunalwahl 2020 ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen. Wenn die Teilnehmer während der Veranstaltung oder Versammlung auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden
Demnach werde ich die maximale Teilnehmerzahl auf max. 30 Personen begrenzen. Zudem werden wir uns, falls sich mehr als 10 Personmen anmelden, in Gruppen aufteilen zu höchstens jeweils 10 Personen. Jede Gruppe bewegt sich in einem gewissen Abstand zu den anderen Gruppen. Vermischungen unter den Gruppen dürfen nach der Einteilung nicht mehr stattfinden.
Obwohl wir uns gegenseitig sehr wertschätzen und freuen wenn wir uns zu treffen
und sehen, verzichtet dennoch auf Umarmungen und sonstigen Körperkontakt
insbesondere auch um den anderen nicht in Verlegenheit zu bringen
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung_0.pdf
Für das event liegt mir eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamts Bedburg-Hau vor.
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In Zeiten der Coronavirus Pandemie ist alles anders, vieles hat sich geändert und Gewohnheiten mussten wir zum Teil überdenken oder auch komplett darauf verzichten - z. N. auf das traditionelle und beliebte event an der Mühle.
Nach eine sehr langen Zeit ohne events, hat das HQ endlich wieder die Möglichkeit eröffnet, unter natürlich verschärften Bedingungen und den Corona Verordnungen des Landes NRW entsprechend, wieder events und Veranstaltungen zuzulassen.
Aus diesem Grunde möchte ich euch nun auf besonderem Wege an einem besonderen, für uns unüblichen und im Ablauf außergewöhnlichen event einladen, unter freiem Himmel mit viel Platz und Fläche.
Auch wenn die Abläufe etwas anders sein werden als sonst, wird das an der guten Stimmung untereinander keinen Einfluss haben und ich freue ich, dass wir uns sehen und treffen können.
Doch leider gibt es, wie bereits angesprochen, Auflagen und Verordnungen, die zu erfüllen sind. Die wichtigste neben allen anderen Schutzmaßnahmen sind Abstand, Maskenpflicht und Kontaktnachvollziehbarkeit sowie die maximale Anzahl der gleichzeitigen Teilnehmer, welche auf max. 30 Personen - in drei Gruppen zu je 10 Personen - begrenzt ist.
Aus diesem Grunde bitte ich jeden Interessenten, sich nur mit einem "will attend" anzumelden, wenn er auch definitiv weiß, dass er kommen kann und kommen möchte. Zudem bitte ich darum, pro Team / Familie nur mit zwei Personen gleichzeitig teilzunehmen - das ist aber nur eine Bitte. Auf jeden Fall ist im Log die Anzahl der kommenden Personen mitzuteilen.
Im eigenen und vor allem im Interesse aller anderen Teilnehmer bitte ich darum, nicht am 25.10.2020 zu kommen, wenn ihr zu dem Zeitpunkt nachweislich infiziert seid oder ihr euch in Quarantäne befindet oder ihr Anzeichen einer möglichen Infizierung festgestellt habt. Ihr könnt euch dann entweder offiziell über einen Log oder mittels PN bitte abmelden, um möglichen Interessenten auf der Warteliste euren Platz zu überlassen. DANKE
FAZIT:
Es muss durch ein "will attend" eine Anmeldung bis zum 24.10.2020, 23:59 Uhr erfolgen
Es ist ein eigener Kuli mitzubringen
Es muss sich in die Kontaktliste eingetragen werden
Mund-/Nasenschutz ist mitzuführen
Sitzplätze dürfen nicht genutzt werden
Handdesinfektionsmittel halte ich vor
!ACHTUNG!
Sollten die Infektionszahlen in der Kommune über dem Wert 35 für den 7-Tage-Index liegen, muss die Veranstaltung abgesagt werden.