Nach Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 können in Thüringen ab sofort wieder reguläre Events stattfinden.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen. Die Thüringer Auflagen für Events findest du hier im Überblick. Mache dich damit vertraut!
Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.
Die Eventteilnehmer haben gemäß § 1 Abs. 2 der VO einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, und das Hinwirken auf deren Einhaltung sind Bedingung für die Teilnahme, sowie die Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts.
Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:
Name und Vorname,
Wohnanschrift oder Telefonnummer,
Datum des Besuchs und
Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.
Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.
Empfohlen wird die Eintragung der Kontaktdaten auch bei einer ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Veranstaltung.
Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.
Die Verwendung der Corona Warn-App wird dringend empfohlen.
ACHTUNG für alle Event-Teilnehmer gilt die aktuelle Thüringer Verordnung zu Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus:
https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und/oder Erkältungssymptomen dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Es gilt der Mindesabstand von 1,5 m! Auf Händeschütteln oder Umaramen zur Begrüßung wird verzichtet! Die Husten-und Niesetikette ist einzuhalten!
Wer hat an der Uhr gedreht?! - Loggen zwischen 3 und 3.
Da das offzielle Ende der Zeitumstellung immer noch nicht eingeläutet wurde, treffen wir uns doch einfach erneut anlässlich der diesjährigen Umstellung auf die Winterzeit in der Nähe des Wasserturms.
In der Nacht von Samstag (24.10.2020) auf Sonntag (25.10.2020) stellen wir die Uhr von 3 auf 2 Uhr zurück.
Los geht's um 3 Uhr Sommerzeit und wir verabschieden uns um 3 Uhr Winterzeit.
Auf Glühwein und Kekse müssen wir dieses Jahr leider verzichten, also bringt einfach jeder seinen eigenen gefüllten Thermobecher mit.
Da Events bekanntlich zum Kennenlernen und Austauschen über das gemeinsame Hobby gedacht sind, wird es für alle Teilnehmer Namensschildchen mit dem jew. Cachernamen geben. Denn nicht jeder kennt jeden und hat ein Gesicht dazu... Und so haben auch neue Cacher die Möglichkeit zu sehen wer "die alten Hasen" sind.