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20 Jahre Geocaching zum Herbstanfang Community Celebration Event

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Hidden : Tuesday, September 22, 2020
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

22 September 2020, 11:30 - 13:30

 

20 Jahre Geocaching zum Herbstanfang an der Alster

 

Zum Herbstbeginn möchte ich mit euch

 „20 Jahre Geocaching“ feiern.

Die Veranstaltung findet statt am 22.09.2020 in der Zeit von

11:30 bis 13:30 Uhr 

Ort: Pavillon am Winterhuder Kai

 

Aufgrund der aktuellen Lage ist dieses Treffen leider mit sehr vielen Einschränkungen verbunden.

Als Kontaktdaten sind der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer zu erfassen,

Da die Namen aller Teilnehmer aufgelistet werden müssen, möchte ich euch bitten, einen persönlichen Zettel mit Nickname, Name, Adresse und Telefonnummer vorzubereiten.

Ich versichere hiermit, die erworbenen Kontaktdaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen oder zu vernichten.

 

TB’s dürfen nicht abgelegt werden, ich werde am Ende der Veranstaltung keine TB’s mitnehmen.

 

Eine wichtige Bitte an jeden von euch:

Bitte erscheint zum Event nur dann, wenn ihr wirklich gesund seid.

Solltet ihr grippeähnliche Symptone zeigen, bleibt zuhause.

 


Die Personenzahl wird auf 100 Personen (nicht GC-Accounts) beschränkt.

 

Jeder Teilnehmer muß sich zwingend zum Event anmelden.

Bis zum erreichen der Höchstzahl (100) der Teilnehmer sind auch kurzfristige Anmeldungen möglich.

     

Wenn trotz Anmeldung der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist eine Abmeldung unbedingt erforderlich !

 

Das Logbuch werde ich vor Ort bereithalten und es persönlich gegen Übergabe der Kontaktdaten übergeben.

 

Die Logeinträge werden nur nach Einhaltung dieser Regeln akzeptiert.

 

Die Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg in Bezug auf

SARS-CoV-2 sind unbedingt einzuhalten.

Dazu gehört unter anderem

Tragen eines MNS

Mindesabstand von 1,50 Meter

 

Als Event Owner bestätige ich, dass ich die Verordnung des Bundeslandes gelesen und verstanden habe. Darin eingeschlossen ist die dazugehörige Bußgeldtabelle.

 

 

https://www.hamburg.de/verordnung/

Auszug aus der

Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. September 2020)

Diese Verordnung ist gültig ab 1. September 2020. Es handelt sich um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 1. September bis 30. November 2020

Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert am 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), wird verordnet:

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Verordnung

Diese Verordnung hat den Zweck, die Ausbreitung des Coronavirus-​SARS-​CoV-​2 (Coronavirus) in der Freien und Hansestadt Hamburg einzudämmen, um hierdurch die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten.

 

§ 3 Abstandsgebot

(1) Jede Person ist aufgerufen, die körperlichen Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, die aktuellen Empfehlungen der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten und hierzu geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

(2) Personen müssen an öffentlichen Orten zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (Abstandsgebot). Das Abstandsgebot gilt nicht

  1. für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts,
  2. für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht,
  3. bei Zusammenkünften mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts,
  4. bei Zusammenkünften mit bis zu zehn Personen oder
  5. wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

§ 7 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten

(1) Soweit in dieser Verordnung zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten eine Pflicht zur Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten anwesender Personen (Kontaktdatenerhebung) vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:

  1. als Kontaktdaten sind der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer zu erfassen,
  2. die Kontaktdaten sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Eintragung in Textform zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren (Aufbewahrungsfrist); dabei ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können,
  3. die Kontaktdaten sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen,
  4. die Aufzeichnungen der Kontaktdaten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen oder zu vernichten,
  5. die Verwendung der Kontaktdaten zu anderen als den in dieser Vorschrift genannten Zwecken sowie deren Weitergabe an unbefugte Dritte sind untersagt.

 

§ 9 Allgemeine Vorgaben für Veranstaltungen

...

(2) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen nur zulässig, wenn die Bedingungen in Absatz 3 oder Absatz 4 eingehalten und die folgenden Vorgaben erfüllt werden:

  1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
  2. ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
  3. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben,
  4. zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten,
  5. (aufgehoben)
  6. das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt.

Für Verkaufsstellen und gastronomische Angebote gelten §§ 13 und 15 entsprechend.

(3) Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind im Schutzkonzept gemäß § 6 die Anordnung der festen Sitzplätze, der Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darzulegen.

(4) Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung oder in den Pausen ein Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte.

 

Please leave the following text at the bottom of the page, so geocachers understand the limited release of Community Celebration Events.

Community Celebration Events - 2020

This Event is part of a limited release of Community Celebration Events to celebrate 20 years of geocaching. Geocachers hosted events between May 2, 2020 and December 31, 2020. Learn more about Community Celebration Events on the Geocaching Blog.

Für die Bannerfreunde unter euch haben wir natürlich auch etwas:

 

20 Jahre Geocaching zum Herbstanfang

Kopiert euch dafür folgenden Code in euer Profil:

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