Für alle die mal wieder einen Bunker im Brandenburger Land betreten wollen...
-keine Sonntagskleidung
-Taschenlampe
-Achtung, verlassenes Gebäude
Ihr werdet die Dose finden oder die Dose findet Euch
Ganz wichtig: Markiert euch den Eingang, bitte nicht verlaufen, euch rettet keiner!!!
zusätzlicher Hinweis
§ 39 BNatSchG*
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. (...)