Skip to content

der Anlieger Traditional Geocache

Hidden : 4/7/2013
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   small (small)

Join now to view geocache location details. It's free!

Watch

How Geocaching Works

Please note Use of geocaching.com services is subject to the terms and conditions in our disclaimer.

Geocache Description:


An den Parkkoordinaten befindet sich das Schild "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anliegerverkehr frei". Da stellt sich doch die interessante Frage, ob Schatzsucher auch Anlieger sind.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr im Log kurz angebt, wie eure Antwort lautet und wie ihr zum cache gelangt seid.

Damit ihr bloss nichts falsch macht, habe ich hier mal den Wikipediatext zum Anlieger angefügt:

Das Wort Anlieger wird meist im deutschen juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über den Gemeingebrauch hinausgehenden Rechten oder Pflichten auszustatten.

(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit einem „Anliegen“ zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das Zusatzzeichen „Anwohner frei“ steht rechtlich dem „Anlieger frei“ gleich.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020–1030 Anlieger frei).

Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus:

Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.

Innerhalb eines Anliegerbereichs ist es gleich, wohin man will und wo man parkt.

Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 Buchst. a StVO a.F. und der amtlichen Erläuterung Nr. 1a) zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht.

Additional Hints (No hints available.)