Herr Müller ist seit 01.05.2010 arbeitslos und meldet sich am 03.05.2010 in der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos.
Herr Müller hat 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Da sich Herr Müller nicht rechzeitig arbeitsuchend gemeldet hat und dafür keinen wichtigen Grund hat, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von einer Woche wegen einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung.
Mit der Zahlung der Leistungen kann Herr Müller am Ende des Monats rechnen.
Herr Müller findet eine neue Beschäftigung und meldet sich unter Benennung des Arbeitgebers und dessen Sitz zum 01.06.2010 bei der Agentur für Arbeit ab.
Zur Berechnung für grün benötigt ihr 49°15.015 Zur Berechnung für rot benötigt ihr 010°54.698
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