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Schmoeler Hexen 2 : Der Gerichtsort Traditional Geocache

Hidden : 4/16/2012
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:

2. Teil einer 5-teiligen Cache-Serie zu den Schmoeler Hexenprozessen im 17. Jahrhundert an den historischen Stätten.
Nr.1, 2, 3 und 4 liegen in der Nähe des Gutes Schmoel, Nr.5 ein paar Kilometer entfernt im Dorf Giekau.


Ihr steht hier direkt am Ausgangspunkt des Geschehens.


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Nach den Hexenprozessen wurde das Gut 1692 verkauft (siehe „Schmoels Hexen 5“), das Torhaus hinter der Brücke stammt von den Käufern Reventlow. Das alte Herrenhaus selbst mit seinem Verlies, in dem die Prozesse stattfanden, existiert nur noch auf einer alten Abbildung und stand in dem Wäldchen, das den Blick durch die Toreinfahrt begrenzt.



Zauberer wurden als gotteslästernde Sekte angesehen

, die sich in der Walpurgisnacht auf dem Brocken im Harz zum „Hexensabbat“ versammelten.
Notwendige Folgerung : Jede Hexe kannte weitere Hexen und musste mit allen Mitteln (Folter !) dazu gebracht werden, diese zu benennen – ein grausamer Zentralpunkt aller Hexenprozesse.
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Und natürlich war es danach ABSOLUT NOTWENDIG, dieses Einfallstor des Bösen kompromisslos zu beseitigen. Was Tötung und Verbrennen bedeutete, um die Leiche durch das Feuer zu reinigen. Insgesamt eine völlig logische Kette – aus heutiger Sicht allerdings mit einem entscheidenden Mangel :

sie hatte den falschen Ausgangspunkt.


Ein Wort noch zur Folter. Im mittelalterlichen Prozessrecht war zur Verurteilung eines Beschuldigten dessen Geständnis unabdingbar. Kein Geständnis – keine Verurteilung. Und deshalb wurde mit sehr rustikalen Mitteln nachgeholfen. Daumenschrauben, Streckbank, spanischer Stiefel – die Liste der Erfindungen, um Menschen zu quälen, ist lang. Allerdings gab es da eine wichtige Einschränkung, die irgendwie in Vergessenheit geraten ist : Der Scharfrichter, der die Folterung überwachte, musste dafür sorgen, dass die Angeklagten keine bleibenden Schäden davontrugen. Gebrochene Knochen, verbrannte Haut, ausgerissene Körperteile, das sind Dinge, die im Laufe der Zeit dazukamen, um die entsprechenden Geschichten gruseliger zu machen. Alles das galt jedoch nur für „normale“ Beschuldigungen von Beleidigung bis Mord.


NICHT von diesen Einschränkungen erfasst war jedoch Zauberei, im Verständnis der Zeit ein „Superverbrechen“ wegen Gotteslästerung und Teufelsanbetung

.
In solchen Prozessen waren der Folter keine Schranken gesetzt, so dass Verkrüppelung und/oder Tod der Angeklagten gängige Praxis waren. Auch als unschuldig Erkannte blieben oft verdächtig und waren lebenslang von neuer "Besagung" mit ihren brutalen Folgen bedroht.

Additional Hints (Decrypt)

Mjvfpura Ebg haq Teüa, avpug obqrafgäaqvt. Yrfg ovggr qvr vasbezngvira Grkgr qre Frevr !

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)