Thomas Circle-Washington DC
Entwicklung der Kreisverkehre
!
Die ersten Kreisverkehre gab es bereits am Beginn des 20.
Jahrhunderts.
So wurde in New York 1904 am
Columbus Circle (durch William Phelps Eno)
sowie in Paris rund um den Arc de Triomphe (auf Vorschlag Eugène
Hénards) ein Kreisverkehr eingerichtet.
In
Deutschland waren Kreisverkehre in der Nachkriegszeit zunächst gang
und gäbe.
Der in dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968
enthaltenen Regelung,
dass in Kreisverkehrsplätzen mit einer Beschilderung entsprechend
dem heutigen Zeichen 215 generell die Rechts-vor-links-Regel zu
gelten habe,
wollte sich die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht
anschließen.
Dort wurde daher das Verkehrszeichen Kreisverkehr mit der
Verkehrsrechtsreform von 1969 aus der Straßenverkehrsordnung (StVO)
entfernt.
Um
der Gefahr einer Selbstblockade bei stärkerem Verkehrsaufkommen zu
begegnen, wurde stattdessen dem Verkehr im Kreis durch
Vorfahrtzeichen die Vorfahrt gewährt.
Die Zufahrten wurden mit Vorfahrt-gewähren-Zeichen
versehen.
In
der DDR wurde das Zeichen mit der StVO von 1977 ungültig (seine
Gültigkeit erlosch nach dem 15. Januar 1978).
Aufgrund von Missverständnissen bei den Berechnungsgrundlagen
gerieten Kreisverkehre zunehmend in Vergessenheit.
Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in
ampelgeregelte Kreuzungen umgebaut.
In
anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Frankreich,
Großbritannien und Spanien, wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin
gebaut.
Besonders in Frankreich, das mit 20.000 Kreisverkehren
(ronds-points, giratoires) die Hälfte aller weltweit vorhandenen
Kreisverkehre besitzt,
werden diese gern zur Verkehrsregelung benutzt. 1984 wurde in
Frankreich die umstrittene Rechts-vor-links-Regel aufgehoben.
Seit Beginn der 1990er Jahre erlebten Kreisverkehre auch in
Deutschland eine Renaissance.
In
den Jahren 1995 und 1998 wurden hierzu seitens des
Bundesverkehrsministeriums Regelungen für die Anlage von
Kreisverkehren an Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
eingeführt .
In
Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000 der §
9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr
regelt und das Kreisverkehrsschild (Zeichen 215 ) definiert.
Die Regelung des § 9a StVO wurde mit der straßenverkehrsrechtlichen
Novelle vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631, 2632) in § 8 Abs. 1a
StVO n.F. eingegliedert.
Das Verbot des Überfahrens der Mittelinsel bzw. des Haltens im
Kreis sind jetzt zu der Beschilderung (Anlage 2 Nr. 8, 68 zu § 41
Abs. 1 StVO) mit Wirkung ab dem 1. September 2009 aufgenommen.
Im Gegensatz dazu sind Kreisverkehre in Österreich durch das
Gefahrenzeichen StVZVO Nr. 3a als Kreuzung mit Kreisverkehr
gekennzeichnet.
Um
die Einfahrgeschwindigkeit noch mehr zu reduzieren, werden oft in
der Mitte künstliche Hügel oder Skulpturen aufgebaut,
die eine Sicht auf die andere Seite des Kreisverkehrs verhindern.
Wo die Passierbarkeit der Kreuzung für Schwertransporte nicht
behindert werden darf,
sind die Inseln mit einer durchgehenden Fahrbahn ausgestattet und
Sichthindernisse demontierbar.
Ob
ein Kreisverkehr an einer Kreuzung sinnvoll ist oder nicht, hängt
von einer Reihe von Faktoren ab.
Quelle: wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr