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Gedenkstein Oberförster Weinmann Traditional Geocache

Hidden : 8/2/2011
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:

Ein einfacher Tradi. Je nach Wochentag ein DriveIn. Bitte beachtet das Fahrverbot am Mittwoch, Sonntag und Feiertage. ES WIRD FLEISSIG KONTROLLIERT.

Es handelt sich um einen "Small", bitte bring deinen eigenen Stift mit.

Herzliche Gratulation den Erstfindern:
FTF: artifaktus / Giangieri
STF: wame
TTF: hormocatcher

1860 wurde Kaspar Weinmann Nachfolger seines Vaters Andreas Weinmann. Mit seiner Amtszeit begann die moderne, auf die Ergebnisse der Wissenschaft abgestützte Waldbewirtschaftung. Zwei Jahre nach Weinmanns Amtsantritt präsentierte sich der ganze Stadtwald als Hochwald. Einzig der Wald am Tössrain wies damals den Charakter eines Mittelwaldes auf. Doch auch der sollte bald in einen Hochwald überführt werden. Reine Bestände von Laubbäumen waren damals nirgends vorhanden, hingegen dominierten vielerorts die Nadelbäume. In diesen meist künstlich aufgeforsteten Nadelbaumbeständen war die Rottanne am stärksten vertreten. Unter dem Titel Beschreibung und Wirtschaftsplan über die Stadtwaldungen von Winterthur erschien im August 1862 ein neuer, damals richtungweisender Plan über die künftige Bewirtschaftung der Stadtwälder. Die drei Autoren, Oberforstmeister Elias Landolt aus Zürich, Forstmeister Wilhelm Friedrich Hertenstein von Kyburg und Stadtforstmeister Kaspar Weinmann, setzten darin folgende Schwerpunkte:

* Erzeugung möglichst grosser Mengen von brauchbarem Holz
* Sicherung des Waldes gegen Gefahren von aussen
* Erhaltung und Äufnung des Stammkapitals
Weil dieser Plan grosse Auswirkungen auf die Winterthurer Forstwirtschaft hatte, lohnt sich hier ein Blick auf die wichtigsten, stark gekürzten Grundsätze:

1. Alle Stadtwälder sind als Hochwald mit einer durchschnittlichen Umtriebszeit von hundert Jahren zu behandeln oder in solche zu überführen.
2. Allgemein sind gemischte Bestände anzustreben. Den Hauptbestand sollen aber Rot- und Weisstannen bilden. Die Laubbaumarten sollen höchstens zwanzig Prozent Anteil erreichen.
3. Die Hiebe sollen für jeden Waldteil möglichst regelmässig erfolgen.
4. Als Regel gilt der Kahlschlag.
5. Alle Kahlschläge sind künstlich aufzuforsten. Gute Böden sollen landwirtschaftlich zwischengenutzt werden.
6. Bei der Naturverjüngung durch allmählichen Abtrieb sind die Schläge dunkel zu halten und nach erfolgter Besamung sofort zu lichten.
7. Jungwüchse sind sorgfältig zu pflegen.
8. Das projektierte Wegnetz ist bis zur Vollendung zu realisieren.
9. Die Nutzung unterliegt dem Prinzip der Nachhaltigkeit: Die Nutzung darf den Zuwachs nicht übersteigen.
10. Die Anwendung dieses Prinzips ist streng zu kontrollieren.
11. Die Jahreserträge an Holz sollen möglichst gleichmässig sein.
12. Der Bewirtschafter bestimmt über: Reihenfolge der Hiebe, Verjüngungsdauer, Mischungsverhältnisse bei der Aufforstung, Säuberungen und Durchforstungen und Vervollständigung des Wegnetzes. Er hat ausserdem auf die Pflanzung von Eichen, vor allem im Lindbergwald, zu achten.
13. Im ersten Jahrzehnt des Planes soll die Hauptnutzung 2650 Klafter nicht übersteigen (unter Hauptnutzung versteht man die entnommene Holzmasse aus mindestens 60-jährigen Beständen).
14. Den ertragsreichen Nebennutzungen ist die nötige Beachtung zu schenken, indes nur soweit, als sie die Produktion einer möglichst grossen und brauchbaren Holzmasse nicht einschränkt.
quelle: www.wiesners.ch/waldzeit/02_spiegel_der_kulturen.html

Additional Hints (No hints available.)