Es ist in vielen Gemeinden verbreitet einen Hochzeitswald anzulegen. Einige Gemeinden berufen sich dabei auf historische Ursprünge, wie z.B. die Gemeinde Schweindorf im Landkreis Wittmund, die auf eine Verfügung des Fürsten Christian Eberhard von Ostfriesland aus dem Jahre 1697 verweist, gemäß der alle neu vermählten Ehepaare im Harlingerland eine Eiche zu pflanzen hätten.
Auch der Bordesholmer Hochzeitswald ist ein solcher, wenn auch leider nicht ganz so gepflegt, wie man es von einigen anderen Gemeinden kennt. Dennoch ist immer wieder eine schöne Idee, wenn Brautpaare hier einen Baum zur Hochzeit pflanzen und er wird auch gerne mal genutzt, um auf besondere Ereignisse wie Geburten oder Jubiläen zu verweisen.
Bleibt jetzt nur noch die Frage zu klären, ob die Bäume statistisch bedingt zumindest zum Teil alle sechs bis sieben Jahre abgeholzt werden müssen.
Achtung:
Die Dose wurde etwas verlegt und am Fuße des Knicks befindet sich Stacheldraht am Boden, weshalb die Dose auch das Attribut "nicht kindgerecht" erhalten hat!