Dies ist ein Tradi, der als Geburtstagscache für OMA fungiert (OMA ist wirklich die Oma und hat Ihn versteckt!). Das Wanderwegnetz in Henstedt-Ulzburg ist viele viele Kilometer lang und verzweigt sich immer wieder hier und da.
Ob es bis nach Dänemark reicht??? Hmm, das wohl nicht, auch wenn der Korl-Barmstedt Weg schon bis nach Bad Oldesloe führt.
Zu Dänemark gehörte Schleswig-Holstein -und damit auch Henstedt-Ulzburg- aber vom 15-ten bis 19-ten Jahrhundert und damit ist auch die dänische Sprache ein wichtiger Bestandteil der Kultur des Landes zwischen den Meeren
„Christian I. von Dänemark hatte schon 1460 im Vertrag von Ripen den Grundsatz der Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein anerkennen müssen, und so bildete sich die geschichtliche Einheit der beiden Territorien heraus, die schon zuvor in vielerlei Hinsicht verbunden gewesen waren. Dennoch blieb die Eidergrenze von Bedeutung, da Schleswig weiterhin ein dänisches Lehen war, Holstein dagegen nach wie vor ein deutsches und somit Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches blieb.
Nach einer ähnlichen Erbteilung zwischen 1490 und 1524 wurden im Jahre 1544 die Herzogtümer Schleswig und Holstein von Christian III. in drei Anteile geteilt, die sich wie ein Flickenteppich über die beiden Territorien verteilten: in einen königlichen dänischen Anteil und in je einen herzoglichen Anteil für seine beiden Halbbrüder, die die Nebenlinien Schleswig-Holstein-Hadersleben und Schleswig-Holstein-Gottorf begründeten.
Im Vorfeld des Großen Nordischen Krieges entfremdeten sich die königliche Linie und die herzogliche Linie Gottorf voneinander, so dass 1713 Dänemark den herzoglichen Anteil Schleswigs besetzte und von da an Schleswig wieder vereinigt in königlich dänischer Hand war, während die Linie Gottorf auf ihre Besitzungen in Holstein beschränkt wurde. Durch eine Personalunion des Gottorfer Herzog-, mit dem russischen Zarentitel begann die sogenannte Großfürstliche Zeit.
Im Zuge des Gebietstausches im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 erhielt der dänische König auch die bis dahin nicht von ihm kontrollierten Anteile des Herzogtums Holstein. Zwischen 1806 und 1815 gehörte Holstein staatsrechtlich zu Dänemark, danach auch zum Deutschen Bund.
Mit der Besetzung der beiden Herzogtümer durch Truppen des Deutschen Bundes 1864 im deutsch-dänischen Krieg gingen diese für Dänemark verloren. Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurden sie 1867 als Provinz Schleswig-Holstein in den preußischen Staat eingegliedert.“*