Der erste gesicherte Hinweis über das Wanderslebener Papiermacherhandwerk findet sich in den Kirchenbüchern. Im Jahre 1713 wird der aus Ohrdruf stammende Johann Andreas Stedekorn als ansässiger Papiermacher genannt. Die Papiermühle gehörte den Amtsvogt Hieronymus Hunold, der auch Besitzer der Mahlmühle war. 1717 wird der Sohn von J. A. Stedekorn im Landsteueregister für die Papiermühle veranlagt und 1720 wird er in den Kirchenbüchern als Knecht des H. Hunold geführt. Stedekorn beantragte 1721 beim Grafen Franz zu Gleichen und Hatzfeldt die Konzession zur Anlegung einer neuen Papiermühle außerhalb der Ortslage am Mühlgraben, ca. 300 m unterhalb der Waidmühle. In der Genehmigungsurkunde vom 14.02.1721 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der neu zu errichtenden und der Mühle des Hieronymus Hunolds keine anderen Mühlen zugelassen werden. In der Folgezeit wurde die Mühle von den Besitzern der Ziegelei zum Mahlen von Kalk genutzt. Nach mehreren Besitzerwechseln kam die, mit einem unterschächtigen Wasserrad angetriebene Mühle, 1877 zu Gottfried Elßer, der sie 1915 an seinen Schwiegersohn Edmund Prauße vererbte, welcher die Wasserkraft der Mühle bis ins Jahr 1928 zum Kalkmahlen nutzte. Im Jahre 1941 wurde der Mühle das Wasserrad entfernt
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