Auszug aus Biostoffverordnung BioStoffV:
(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen)
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
1.Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren
Gefahrenbereich.
...
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) 1.Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen,
einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen,
Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen
Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen
können.
...
(2) Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären
mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe
von genetischem Material fähig sind.
...
(7) 1.Eine Schutzstufe umfaßt die technischen, organisatorischen
und persönlichen Sicherheitsmaßnahmen, die für Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen entsprechend ihrer Gefährdung zum
Schutz der Beschäftigten festgelegt oder empfohlen sind.
2.Sicherheitsmaßnahmen sind besondere Schutzmaßnahmen, die in den
Anhängen II und III genannt und der jeweiligen Schutzstufe
zugeordnet sind.
...
§ 3 Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe werden entsprechend dem von
ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen
eingeteilt:
Risikogruppe 1: Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es
unwahrscheinlich ist, daß sie beim Menschen eine Krankheit
verursachen.
Risikogruppe 2: Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit
beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftige
darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung
ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist
normalerweise möglich.
Risikogruppe 3: Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere
Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr
für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in
der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame
Vorbeugung oder Behandlung möglich.
Risikogruppe 4: Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere
Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für
Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der
Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine
wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht
möglich.
Da einem bei manchen Caches schon solche Gedanken durch den Kopf
gehen, hier eine kleine Hommage an alle Caches, bei denen man sich
gaaaanz lange Handschuhe wünscht.
Über Eure benötigte PSA (persönliche Schutzausrüstung) müsst Ihr
Euch selbst im Klaren sein.
Der Owner in Aktion
Um den bösen
Influenza finden zu können müsst Ihr auch
Entamoeba histolytica
Borrelia burgdorferi sensu lato
Escherichia coli
erkunden und alle Gen-Codes in der
Tabelle notieren. Am besten ausdrucken, mitnehmen und am Ende
fachgerecht entsorgen.